Vorfälligkeitsentschädigung


Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt, welches die Banken für Sondertilgungen bzw. vorzeitige Ablösung eines Kredites erheben können. Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Soweit die Kreditverträge Sondertilgungen zulassen, wird in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Wer außer der Reihe tilgen will, sollte vorsichtshalber vorher immer eine verbindliche Auskunft darüber einholen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Wird das vereinbarte Darlehen überhaupt nicht abgenommen, spricht man von Nichtabnahmeentschädigung für die die gleichen Regeln gelten.

 

Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet, geht es um deren Höhe. Hier hat der Bundesgerichtshof jetzt zugunsten der Kreditnehmer entschieden. Viele Banken hatten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung den Pfandbriefindex PEX oder die DGZF Renditen der Deka-Bank verwendet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss jetzt die Wiederanlagerendite aus der Bundesbankstatistik verwandt werden. Das führt regelmäßig zu für den Kreditnehmer günstigeren Werten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Anschlussfinanzierung bei niedrigem Bauzins


Wem jetzt eine Anschlussfinanzierung angeboten wird, weil die Zinsbindungsfrist abläuft, der hat eigentlich Glück. Er kann besonders günstige Konditionen ergattern, denn die Bauzinsen sind so niedrig, wie seit 50 Jahren nicht mehr. Klug ist es, nicht einfach das erstbeste Angebot der erstfinanzierenden Bank einzuholen, sondern die Offerte der Bank zur Anschlussfinanzierung genau zu prüfen und auch Vergleichsangebote einzuholen.

 

Aber auch Hausbesitzer mit einem laufenden Kredit können in gewissem Umfang vom günstigen Baugeld profitieren. Läuft der Kredit in drei bis sechs Monaten ab, kann schon jetzt eine Anschlussfinanzierung denkbar sein. Ermöglicht wird dies durch die bereitstellungszinsfreie Zeit, so dass die Anschlussfinanzierung erst in drei bis 6 Monaten beginnen muss. Bevor man eine vertragliche Verpflichtung eingeht, sollte man sich allerdings genau nach den Bedingungen erkundigen.

 

Läuft die Zinsbindung erst in 12 – 36 Monaten ab, kann man die Anschlussfinanzierung durch einen Forwardkredit absichern und so von den niedrigen Zinsen profitieren. Die Laufzeit der Forwardkredite beträgt in der Regel maximal 36 Monate, in einzelnen Fällen werden sogar längere Laufzeiten angeboten. Allerdings erhöht sich der Zinssatz der Anschlusskredite bei dieser Konstellation um die geringen Kosten des Forwardkredits.

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