Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt, welches die Banken für Sondertilgungen bzw. vorzeitige Ablösung eines Kredites erheben können. Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Soweit die Kreditverträge Sondertilgungen zulassen, wird in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Wer außer der Reihe tilgen will, sollte vorsichtshalber vorher immer eine verbindliche Auskunft darüber einholen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Wird das vereinbarte Darlehen überhaupt nicht abgenommen, spricht man von Nichtabnahmeentschädigung für die die gleichen Regeln gelten.
Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet, geht es um deren Höhe. Hier hat der Bundesgerichtshof jetzt zugunsten der Kreditnehmer entschieden. Viele Banken hatten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung den Pfandbriefindex PEX oder die DGZF Renditen der Deka-Bank verwendet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss jetzt die Wiederanlagerendite aus der Bundesbankstatistik verwandt werden. Das führt regelmäßig zu für den Kreditnehmer günstigeren Werten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
