Kredit Verbraucherschutz soll verbessert werden


Der Gesetzgeber plant offenbar eine Verbesserung des Kredit Verbraucherschutzes. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf fand kürzlich (23.3.09) eine Anhörung im Bundestag statt.

 

Unter anderem soll schärfer gegen so genannte Lockvogelangebote der Banken vorgegangen werden. Banken werben oft mit sehr niedrigen Zinssätzen. Doch für die überwiegende Anzahl der Kreditkunden kommt dieser Lockzinssatz nicht in Betracht. Der Grund: Letztlich ist die Höhe des Zinssatzes abhängig von der persönlichen Bonität des Kunden. Und die reicht bei den meisten Kreditnehmern eben nicht aus, um den Lockzinssatz zu ergattern. Der Gesetzentwurf schreibt nun vor, dass zwei Drittel aller Kreditnehmer wenigstens den angebotenen Zinssatz erhalten müssen.

 

Eine weitere Änderung zugunsten des Verbrauchers betrifft die Restschuldversicherung. Oft wird versucht, den mit niedrigen Zinsen geworbenen Kunden eine Restschuldversicherung aufs Auge zu drücken, die die Kostenlast immens erhöhen kann, gleichgültig ob die Restschuldversicherung benötigt wird oder nicht. Zukünftig sollen nun zur besseren Übersichtlichkeit die Versicherungsprämien in den Effektivzins eingerechnet werden. Ist das nicht der Fall, obliegt der Bank die Beweislast dafür, dass der Verbraucher den Abschluss der Versicherung gewollt hat.

Full Service Leasing


Beim Full Service Leasing handelt es sich in der Regel um Finanzierungsleasing mit zusätzlichen Servicekomponenten. Man spricht auch vom Full Maintenance Leasing. Solche Verträge sind sehr populär beim KFZ Leasing, besonders beim so genannten Flottenleasing oder Fuhrparkleasing. Full Service Leasing gibt es aber auch beim Immobilien Leasing, beim Verleasen von Investitionsgütern oder im Rahmen kommunaler Projekte, wo die servicebezogene Bereitstellung von Sachkapital besonders gefragt ist.

 

Die Dienstleistungsangebote der Leasinggeber sind umfassend. Bei Immobilien gehört das gesamte Baumanagement dazu, von der Planungsphase bis zur Baufertigstellung. Auch die Verwaltung großer gewerblich genutzter Projekte kann vereinbart werden. Im Rahmen des Mobilienleasings wird etwa Wartung, Reparatur und Versicherung angeboten, beim Flottenleasing zum Beispiel die gesamte Fuhrparkverwaltung. Entscheidend für den Umfang des Full Service Leasings sind die einzelvertraglichen Vereinbarungen.

 

Größere Unternehmen können über solche Verträge ganze Teilbereiche, z.B. den Fuhrpark, praktisch outsourcen. Deshalb wird dem Full Service Leasing für die Zukunft gutes Wachstum vorausgesagt.

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