Null Prozent Finanzierung bei Kauf-Kredit


Sie ist wieder fester Bestandteil fast jeder vorweihnachtlichen Werbekampagne im Einzelhandel: Die Null Prozent Finanzierung beim Kauf-Kredit. Die Sprecher vieler Warenhäuser bestätigen, dass die Null Prozent Finanzierung bei den durch die Finanzkrise verunsicherten Kunden so beliebt ist wie nie. Ob solche Kauf-Kredite, die angeblich nichts kosten, tatsächlich günstig sind, sollte der Verbraucher allerdings in jedem einzelnen Fall genau untersuchen.

 

Die Null Prozent Finanzierung funktioniert aus der Sicht des Verbrauchers gesehen wie ein Ratenkauf. Zahlungen werden aber nicht an den Einzelhändler geleistet, sondern an eine von ihm ausgesuchte Bank. Meistens muss der Kaufpreis innerhalb von 6 bis 12 Monaten zurückgezahlt werden. Rechtlich gesehen handelt es sich um den Kredit, den die Bank gewährt. Manche Händler werben auch mit der Einräumung einer Zahlpause. Das bedeutet, der Kaufpreis insgesamt wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig, oder die vereinbarten Ratenzahlungen beginnen erst später. Hier einige Tipps zum Umgang mit der Null Prozent Finanzierung bei Kauf-Krediten:

 

Auch mit einer Null Prozent Finanzierung kann man sich übernehmen. Die finanzielle Belastung durch den Kauf wirkt – unterstützt durch die häufig aggressive Werbung- geringer, als sie tatsächlich ist. Also Vorsicht vor der Schuldenfalle.

 

Oft werden für einen Kaufkredit mit Null Prozent Finanzierung Gebühren erhoben. Die erscheinen gering. Aber vor allem bei kleineren Beträgen können sie zu einem ansehnlichen effektiven Jahreszins führen. Kauf-Kredite sind Kurzkredite mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten. Also nachrechnen.

 

In jedem Fall abzuraten ist vom Abschluss einer Restschuldversicherung. Die kann die Null Prozent Finanzierung richtig teuer machen.

 

Nicht selten sind mit einer Null Prozent Finanzierung beworbene Kaufgelegenheiten besonders teuer. Die Werbung mit einer besonders günstigen Fremdfinanzierung soll den Kunden darüber hinwegtäuschen, dass der Kauf alles andere als ein Schnäppchen ist. Deshalb nicht vergessen: Preise vergleichen.

 

Schließlich ist da noch die Sache mit der Schufa: Die Banken holen Schufaauskünfte ein, bevor sie Kredite vergeben. Reicht die Bonität nicht, gibt es keine Null Prozent Finanzierung.

Die Bank verlangt dann Zinsen. Aber schon die Schufaauskunft an sich kann Probleme bereiten, wenn die Bank der Schufa eine Kreditanfrage meldet. Wie genau die Schufa Daten auswertet, ist leider noch ihr Geheimnis, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sich Kreditanfragen negativ auf die persönliche Kreditwürdigkeit des Verbrauchers auswirken können. Wer also einen großen Kredit plant, etwa einen Hauskauf-Kredit, kann durch die Aufnahme kleiner Kredite oder auch nur durch die Kreditanfrage seine Bonität verschlechtern. Der Hauskauf-Kredit verteuert sich dann, und das geht bei großen Kreditsummen richtig ins Geld. In solchen Fällen also: Vorsicht auch bei einer Null Prozent Finanzierung.

Kredit - Mithaftung in Darlehensverträgen


Gewähren Banken größere Darlehen, begnügen sie sich häufig nicht mit einer Unterschrift unter dem Darlehensvertrag. Bei Baukrediten oder Hauskrediten beispielsweise wird oft neben der Unterschrift des eigentlichen Darlehensnehmers auch noch die des Ehepartners oder Lebenspartners gefordert, und das, obwohl das Darlehen durch eine Grundschuld besichert ist.

 

Die Mitunterzeichnung des Darlehensvertrags löst aber keinesfalls in jedem Fall auch eine Kredit-Mithaftung aus. Mit mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Rechte des mit unterzeichnenden Partners gestärkt, neuerdings wieder mit Urteil vom 16. Juni 2009, AZ:XI ZR 468107. Hat der Mitunterzeichner kein persönliches oder wirtschaftliches Interesse an der Kreditaufnahme, wird er auch nicht Vertragspartner, selbst, wenn er im Vertrag als Kreditnehmer bezeichnet wird. Die Kredit-Mithaftung beschränkt sich dann allein auf eine Haftung aus Sicherungszwecken, wenn die Forderung beim Erstunterzeichner nicht mehr realisiert werden kann. Ein Beispiel für diese Fallgruppe ist ein Kredit, der zur Anschaffung einer Immobilie allein für den Erstunterzeichner dient. Der Mitunterzeichner steht also nicht als Miteigentümer im Grundbuch.

 

Aber selbst die Kredit-Mithaftung allein zu Sicherungszwecken ist nicht in jedem Fall wirksam. Sie ist sittenwidrig und unwirksam, wenn sie den Mitunterzeichnenden Lebenspartner finanziell massiv überfordert. Beispiel: Die Einkünfte des Lebenspartners reichen nicht einmal aus, um die monatlichen Zinsen zu bezahlen. An der Sittenwidrigkeit einer Kredit-Mithaftung ändert auch die spätere Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nichts.

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