Kautionsbürgschaft oder Mietbürgschaft statt Mietkaution


Die Kautionsbürgschaft ist in Deutschland ein recht neues Modell, während die Mietbürgschaft über eine Bank schon länger als Ersatz für die herkömmliche Mietkaution üblich ist.

 

Die Kautionsbürgschaft wird von Versicherungen gewährt, an die der Mieter monatlich Prämien zahlt. Die Anbieter der Kautionsbürgschaft verweisen auf die Flexibilität des neuen Modells zur Absicherung eventueller Vermieteransprüche. Der Mieter spart jedenfalls zunächst die Mietkaution. Im Idealfall wird die Mietkaution überhaupt nicht fällig. Tritt der Kautionsfall ein, zahlt der Versicherer die Kaution an den Vermieter aus und fordert den Betrag vom Mieter zurück. Für den Erhalt seines finanziellen Spielraums muss der Mieter allerdings neben einer Prämie von häufig 5 % der Kautionssumme jährlich auch noch eine geringe Bearbeitungsgebühr aufwenden. Außerdem holt der Versicherer eine Schufaauskunft ein, denn der Vertrag über die Kautionsbürgschaft, auch Wohnbürgschaft genannt, kommt nur bei positiver Schufaauskunft zustande. Allein durch die Schufaanfrage des Versicherers kann die Bonität des Mieters unter Umständen negativ beeinflusst werden. Tritt der Kautionsfall ein, weil der Vermieter Ansprüche wegen Reparaturen einfordert, hat der Mieter keinen Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen, und deren Angemessenheit ist im Nachhinein nur schwer festzustellen.

 

Für den Vermieter bedeutet die Kautionsbürgschaft erhebliche Verwaltungs- und Kosteneinsparungen gegenüber der herkömmlichen Kautionspraxis. Er muss weder Bargeld anlegen, noch Sparbücher verwalten oder auf die Teilzahlungen warten. Wegen der Schufaauskunft kann er sicher sein, dass sein Mieter im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages persönlich kreditwürdig ist. Die Versicherungsbedingungen für die Kautionsbürgschaft sind allerdings oft unklar, und im Zweifelsfall ist es deshalb nicht sicher, ob der Vermieter sein Geld auch tatsächlich erhält.

 

Auch bei einer Mietbürgschaft von der Bank behält der Mieter seine Liquidität. Die Bank lässt sich die Dienstleistung, eine Mietbürgschaft zu stellen, natürlich bezahlen. Die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde kostet etwa 50 Euro. Üblich sind auch zusätzliche Kontogebühren und die jährliche Zahlung von bis zu 5 % des vereinbarten Kautionsbetrages. Ist man bei der Bank, die die Mietbürgschaft ausstellt, bereits Kunde, sind die Kosten häufig etwas geringer.

 

Der Vorteil der herkömmlichen Mietkaution liegt in der überschaubaren Handhabung für Mieter und Vermieter. Für den Mieter besteht der weitere Vorteil, dass er keine verlorenen Zahlungen an Dritte leisten muss. Tritt der Kautionsfall nicht ein, erhält er die gesamte Mietkaution nebst – wenn auch geringen – Zinsen zurück. Wie die Sicherheitsleistung erbracht werden soll, durch herkömmliche Mietkaution, Mietbürgschaft der Bank oder Kautionsbürgschaft, unterliegt der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter im Einzelfall.

Kreditwürdigkeit und Schufa-Eintrag


Sie haben einen schlechten Schufa Score oder einen negativen Schufa-Eintrag und deshalb reicht Ihre Kreditwürdigkeit nicht zur Gewährung des gewünschten Kredits. So oder ähnlich werden Kreditsuchende, die Schufaprobleme haben, häufig von Banken abgefertigt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Kreditwürdigkeit allein von der Schufaauskunft abhängt. Doch dieser Eindruck ist falsch. Die Kreditwürdigkeit beinhaltet mehr, als durch eine Schufaauskunft festgestellt werden kann.

 

Zunächst einmal: Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Das ergibt sich aus § 18 KWG. Diese Vorschrift soll die Kreditinstitute und das Bankenwesen insgesamt schützen aber auch die Kreditnehmer vor Überschuldung. Die Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Die persönliche Kreditwürdigkeit und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit.

 

Die persönliche Kreditwürdigkeit sagt etwas über die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers aus, den zukünftigen Kredit zurückzahlen zu können und zu wollen. Zur Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit wird regelmäßig die Schufaauskunft herangezogen. Mit Hilfe des Scorewerts wird der Kreditnehmer einer bestimmten Gruppe zugeordnet, für die zuvor ein Risikofaktor bestimmt wurde. Es gilt das Prinzip: Mitgehangen, mitgefangen, wenn auch angeblich der Scorewert durch vertragstreues Verhalten positiv beeinflusst werden kann. Ein negativer Schufa-Eintrag hingegen sagt etwas über die persönliche Zuverlässigkeit des Kreditnehmers selbst aus. Der Schufa-Eintrag ist in der Praxis häufig von entscheidender Bedeutung. Vor allem die klassischen Banken sortieren nämlich Kunden mit negativem Schufa Eintrag oder schlechtem Schufa Score automatisch über computergestützte Programme bei der Kreditvergabe aus. Wer einen größeren Kredit beabsichtigt, sollte deshalb eine Selbstauskunft einholen und einen eventuellen negativen Schufaeintrag löschen lassen, soweit das möglich ist. Die Schufa erhebt für eine schriftliche Selbstauskunft immer noch eine Gebühr. Allerdings ist die Schufa Selbstauskunft kostenlos möglich.

 

Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit sagt etwas zur Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers aus. Mit ihr wird festgestellt, ob der Kredit voraussichtlich vertragsgemäß bedient werden kann. Die Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geschieht anhand von Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge, Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sind Bespiele dafür. Es kann vorkommen, dass jemand gutes Einkommen hat und wirtschaftlich kreditwürdig ist, wegen eines kleinen negativen Schufa-Eintrags seine persönliche Kreditwürdigkeit in Frage steht und er deshalb von Filialbanken für die Kreditvergabe aussortiert wird. In diesem Falle ermöglichen seriöse Kreditvermittler einen so genannten Kredit trotz negativer Schufa, da sie mit Banken zusammenarbeiten, die die Kreditwürdigkeit nicht allein am Schufa-Eintrag messen.

 

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