Mikrokredit und Existenzgründerdarlehen

Die EU Arbeitsminister haben ein Programm beschlossen, nach dem Mikrokredite an Existenzgründer und Kleinunternehmer vergeben werden. Das Mikrokredit-Programm soll die Folgen der Wirtschaftskrise bewältigen helfen. Geld für junge, kleine Unternehmen und Existenzgründerdarlehen als Mikrokredite gibt es auch von der KfW Mittelstandsbank.

Der Mikrokredit nach dem EU Programm wird Betrieben gewährt mit weniger als 10 Mitarbeitern und zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Beträge bis zu 25.000 Euro sind möglich. Das Mikrokredit-Programm hat einen Umfang von 500 Millionen Euro. 100 Millionen kommen von der EU, der Rest soll durch nationale Förderprogramme dargestellt werden. Die Vergabe von Mikrokrediten ist ab Juni 2010 geplant. Es soll das Prinzip „wer zuerst kommt, malt zuerst“ gelten. Antragsteller müssen keine Sicherheiten erbringen. Anträge können bei Banken und Sparkassen gestellt werden und werden dann an die Europäische Investitionsbank durchgereicht.

Einzelheiten des EU Mikrokredit-Programms stehen derzeit (09.03.2010) noch nicht fest. Sicher erscheint jedoch, dass die Mikrokredite zinsgünstig vergeben werden und eine lange Laufzeit haben. Andernfalls wird der mit den Darlehen verfolgte Zweck nicht erfüllt. In Deutschland gibt es bereits ein nationales Mikrokredit-Programm mit einer Gesamtfördersumme von 100 Millionen Euro.

Das deutsche Mikrokredit-Programm bietet auch Existenzgründerdarlehen. Finanziert werden darüber hinaus Festigungsmaßnahmen bis 3 Jahre nach Aufnahme der Selbständigkeit, wenn der Betrieb nicht mehr als 10 Beschäftigt hat. Freiberufler (einschließlich Heilberufe) sind ebenfalls antragsberechtigt.

Der Höchstbetrag des Mikrokredits liegt bei 25.000 Euro, der Mindestbetrag bei 5.000 Euro. Mit der Variante „Mikro 10“ werden Existenzgründerdarlehen bis zu 10.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren vergeben. Hausbank und KfW geben über diese Möglichkeit Auskunft. Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch eingesetzt werden. Um die Vergabe dieses Mikrokredits zu erleichtern, stellt die KfW die Hausbank zu 80 % von der Haftung frei. Anträge für den Mikrokredit können bei Sparkassen und Banken gestellt werden oder bei Landesförderinstituten. Eine Kombination mit einer Reihe anderer Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen ist nicht möglich. Antragsteller sollten sich hierüber genau unterrichten, bevor sie einen Mikrokredit beantragen. Neben dem Mikrokredit kann aber gleichzeitig Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden.

Existenzgründerdarlehen auch an Freiberufler werden außerdem mit dem KfW Startgeld vergeben. Es handelt sich ebenfalls um Mikrokredite bis maximal 50.000 Euro, für Betriebsmittel 20.000 Euro. Sicherheiten werden zwischen Antragsteller und seiner Bank vereinbart. Bei einer GmbH hat die Bank eine quotenmäßige Mithaftung der Anteilseigner zu vereinbaren.

Ob und welche nationalen Förderprogramme neben dem Mikrokredit-Programm der EU noch anwendbar sind, bleibt abzuwarten.

Finetrading oder Reverse-Factoring


Eine verhältnismüßig neue Form der Wareneinkaufsfinanzierung erfreut sich bei Unternehmen in Deutschland zunehmender Beliebtheit: Finetrading, auch Reverse-Factoring genannt. Finetrading eignet sich für Unternehmen mit guter Bonität, die keine Lust auf umständliche Kreditantragsverfahren und teuere Kredite haben oder die trotz vorhandener Kreditwürdigkeit Kredite zu angemessenen Bedingungen nicht erhalten. Auch solchen Unternehmen fehlt bisweilen die Liquidität zum sofortigen Begleichen von Warenrechnungen.

 

Häufig sind die Mittel gebunden in kurz- oder mittelfristigen Anlagen und ausstehende Forderungen. Die deshalb notwendige Einkaufsvorfinanzierung kann sehr gut durch Finetrading bewerkstelligt werden. Finetrading oder Reverse-Factoring ist ein Dreiecksgeschäft, bei dem der Finetrader als eine Art Zwischenhändler fungiert. Im Auftrag des ihn beauftragenden Unternehmens (Kunde) bestellt der Finetrader die Ware beim Lieferanten auf eigene Rechnung und begleicht die Ware sofort. Dadurch kommt der Kunde in den vollen Genuss des Skontos. Das liegt regelmäßig zwischen 2 – 3 % bei einer Zahlung innerhalb von 7 – 14 Tagen. Mit dem Betrag des Skontos können die Kosten des Finetradings, die dem Finetrader geschuldet werden, je nach Fallgestaltung ganz oder teilweise beglichen werden. Deckt sich die Dauer der Vorfinanzierung mit dem vom Lieferanten gewährten Zahlungsziel, entstehen sehr häufig für den Kunden im Ergebnis überhaupt keine echten Finanzierungskosten. Er hat zusätzliche Liquidität für eine Übergangszeit und steht so da, als hätte er das Zahlungsziel des Lieferanten voll ausgeschöpft.

 

Beim Finetrading vergibt der Finetrader an den Kunden ein Limit und berechnet dafür eine Stundungsgebühr, meistens in Höhe von 0,5 bis 1,75 % monatlich. Die vereinbarte Dauer der Stundung variiert. Einige Finetrading-Anbieter gewähren Stundungen bis zu 120 Tagen. Die Bedingungen des Finetradings werden individuell ausgehandelt und hängen vom Bestellvolumen sowie der Bonität ab.

 

Finetrader, wie die WCF Finetrading AG, bieten flexible Verträge, die das Finetrading günstiger machen können als einen Bankkredit.

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