Kredit kündigen wird einfacher

Wer einen Kredit kündigen möchte, hat es zukünftig einfacher, wenn das Darlehen ab dem 11.06.2010 aufgenommen wird. Die Kreditkündigung wird dann nicht nur einfacher und sondern auch billiger möglich. Das ist die Folge einer Gesetzesänderung, mit der der Bundestag eine EU Richtlinie umgesetzt hat.

Die Verbesserungen für Verbraucher, die einen Kredit kündigen wollen, gelten jedoch nicht für alle Darlehen. Ausgenommen von der neuen Regelung ist eine Darlehenskündigung, wenn der Kredit mit einem Grundpfandrecht besichert ist. Auf herkömmliche Immobilien- und Hausfinanzierungen kann das neue Gesetz also nicht angewandt werden. Der Geltungsbereich der Neuregelung beschränkt sich vielmehr auf klassische Ratenkredite.

Das neue Gesetz begrenzt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditkündigung. Sie darf zukünftig nur noch ein Prozent des abgelösten Saldos betragen. Beträgt die Restlaufzeit weniger als 12 Monate, verringert sich der Betrag für die Vorfälligkeitsentschädigung auf 0,5 %.

Wer vorzeitig den aufgenommenen Kredit kündigen möchte, kann das bereits ab dem ersten Tag nach der Auszahlung des Darlehensbetrages tun. Möglich ist darüber hinaus eine teilweise Kreditkündigung.

Die Gesetzesänderung bringt für die Verbraucher in zweifacher Hinsicht mehr Flexibilität: Eine vorzeitige Kreditablösung mit Eigenmitteln ist einfacher möglich und auch Umschuldungen lassen sich besser durchführen. Sinkt das Zinsniveau oder verbessert sich die persönliche Liquidität, können Finanzierungskosten also zukünftig leichter gesenkt werden.

Bedauerlich ist allerdings, dass der Gesetzgeber nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die die EU Richtlinie bietet. Bei Krediten unter 10.000 Euro hätten die Banken ganz zum Verzicht der Vorfälligkeitsentschädigung gezwungen werden können. Das hätte allen Kreditnehmern, die einen kleinen Kredit kündigen wollen, von vornherein Rechtssicherheit gegeben.

Mikrokredit und Existenzgründerdarlehen

Die EU Arbeitsminister haben ein Programm beschlossen, nach dem Mikrokredite an Existenzgründer und Kleinunternehmer vergeben werden. Das Mikrokredit-Programm soll die Folgen der Wirtschaftskrise bewältigen helfen. Geld für junge, kleine Unternehmen und Existenzgründerdarlehen als Mikrokredite gibt es auch von der KfW Mittelstandsbank.

Der Mikrokredit nach dem EU Programm wird Betrieben gewährt mit weniger als 10 Mitarbeitern und zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Beträge bis zu 25.000 Euro sind möglich. Das Mikrokredit-Programm hat einen Umfang von 500 Millionen Euro. 100 Millionen kommen von der EU, der Rest soll durch nationale Förderprogramme dargestellt werden. Die Vergabe von Mikrokrediten ist ab Juni 2010 geplant. Es soll das Prinzip „wer zuerst kommt, malt zuerst“ gelten. Antragsteller müssen keine Sicherheiten erbringen. Anträge können bei Banken und Sparkassen gestellt werden und werden dann an die Europäische Investitionsbank durchgereicht.

Einzelheiten des EU Mikrokredit-Programms stehen derzeit (09.03.2010) noch nicht fest. Sicher erscheint jedoch, dass die Mikrokredite zinsgünstig vergeben werden und eine lange Laufzeit haben. Andernfalls wird der mit den Darlehen verfolgte Zweck nicht erfüllt. In Deutschland gibt es bereits ein nationales Mikrokredit-Programm mit einer Gesamtfördersumme von 100 Millionen Euro.

Das deutsche Mikrokredit-Programm bietet auch Existenzgründerdarlehen. Finanziert werden darüber hinaus Festigungsmaßnahmen bis 3 Jahre nach Aufnahme der Selbständigkeit, wenn der Betrieb nicht mehr als 10 Beschäftigt hat. Freiberufler (einschließlich Heilberufe) sind ebenfalls antragsberechtigt.

Der Höchstbetrag des Mikrokredits liegt bei 25.000 Euro, der Mindestbetrag bei 5.000 Euro. Mit der Variante „Mikro 10“ werden Existenzgründerdarlehen bis zu 10.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren vergeben. Hausbank und KfW geben über diese Möglichkeit Auskunft. Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch eingesetzt werden. Um die Vergabe dieses Mikrokredits zu erleichtern, stellt die KfW die Hausbank zu 80 % von der Haftung frei. Anträge für den Mikrokredit können bei Sparkassen und Banken gestellt werden oder bei Landesförderinstituten. Eine Kombination mit einer Reihe anderer Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen ist nicht möglich. Antragsteller sollten sich hierüber genau unterrichten, bevor sie einen Mikrokredit beantragen. Neben dem Mikrokredit kann aber gleichzeitig Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden.

Existenzgründerdarlehen auch an Freiberufler werden außerdem mit dem KfW Startgeld vergeben. Es handelt sich ebenfalls um Mikrokredite bis maximal 50.000 Euro, für Betriebsmittel 20.000 Euro. Sicherheiten werden zwischen Antragsteller und seiner Bank vereinbart. Bei einer GmbH hat die Bank eine quotenmäßige Mithaftung der Anteilseigner zu vereinbaren.

Ob und welche nationalen Förderprogramme neben dem Mikrokredit-Programm der EU noch anwendbar sind, bleibt abzuwarten.

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