Falsche Schufaeinträge häufig
Eine Studie der GP Forschungsgruppe im Auftrag des Verbraucherministeriums sorgt derzeit für Aufsehen. Schufaeinträge, aber auch die Einträge in Datenbanken anderer Auskunfteien, wie Bürgel, Creditreform oder Arvato Infoscore sind zu einem hohen Prozentsatz falsch, Schufaeinträge etwa zu 45 %.
Die GP Forschungsgruppe kommt zu diesem Ergebnis auf der Grundlage von 100 Selbstauskünften. Die Fehler bei den Schufaeinträgen sind vielfältig: Die Schufa Daten können unvollständig sein (Beispiel: Ein bestehendes Girokonto ist nicht vermerkt), richtig falsch (Beispiel: Eine Kreditkarte, die gar nicht existiert), oder einfach nur veraltet (Beispiel: Kredit trotz Ablauf der Löschfrist). Wichtig ist auch eine weitere Information: 35 % der Falscheintragungen sind nicht von der Schufa selbst verursacht worden, sondern beruhen auf unzutreffenden Angaben der Vertragspartner.
Gleichgültig, was die Schufa und deren Mitstreiter gegen diese Fakten einwenden mögen; gleichgültig, ob die Untersuchung repräsentativ genannt werden kann oder nicht - die aufgedeckten Zahlen an sich sind ein Skandal. Vor allem Schufaauskünfte werden herangezogen, wenn es um die Beurteilung des persönlichen Kreditwürdigkeit geht oder auch nur darum, ob ein alltägliches Geschäft abgeschlossen werden kann. Ergibt die Schufaauskunft fälschlich, dass ein Girokonto nicht geführt wird, kommt womöglich der Vertrag über ein Handy nicht zustande. Wird eine Konditionenanfrage „versehentlich“ als Kreditanfrage deklariert, verschlechtert sich eventuell der Scorewert und der erwünschte Kredit wird deshalb teuerer.
Die Untersuchung verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich um seine Schufaeinträge rechtzeitig zu kümmern und nicht erst, wenn ein Kredit wegen schlechter Schufa abgelehnt wurde. Jeder hat ein Anrecht auf eine Selbstauskunft. Wird sie nicht mündlich auf einer Geschäftsstelle eingeholt, verlangt die Schufa für die Eigenauskunft allerdings eine – wenn auch geringe – Bezahlung. Eigentlich sollte die Schufa-Eigenauskunft nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenlos möglich sein, oder höchstens die tatsächlichen Auslagen berechnet werden. Doch mit einem Trick versucht die Schufa, ihre Gebühr durchzusetzen. Sie unterstellt einfach, dass der Betroffene die Schufa Eigenauskunft für wirtschaftliche Zwecke – etwa zur Erlangung eines Kredites – einholt. Wer es richtig anstellt, kann diesen Trick der Schufa häufig ins Leere laufen lassen und die Schufa Eigenauskunft kostenlos erhalten.
Kennt der Betroffene seine Schufaeinträge, kann er sie auf Fehler überprüfen und gegebenenfalls auf die Löschung negativer Schufaeinträge hinwirken. Beides wird ohne fachliche Hilfe häufig nicht möglich sein. Gerade in den relevanten Fällen, wenn es beispielsweise um die vorzeitige Löschung negativer Schufaeinträge geht, ist es schwer, den Fehler überhaupt zu erkennen und dann die richtigen Schritte einzuleiten. Die Schufa von sich aus wird niemals aktiv werden. Es bedarf eines schriftlichen Antrags des Betroffenen und in den meisten Fällen muss er sich außerdem an den Vertragspartner wenden, der – wie oben beschrieben – häufig der eigentliche Verursacher der falschen Schufaeinträge ist.
Bevor man durch erfolglose Versuche klug geworden ist, sollte man sich mit dem E-Book von Mario Wolosz „Zurück zur Bonität, wie Sie Ihren negativen Schufa-Eintrag löschen können“ beschäftigen. Es enthält genaue Schritt für Schritt Anleitungen, wie und unter welchen Voraussetzungen man negative Schufaeinträge löschen kann. Eine Reihe von Musterbriefen stellt sicher, dass keine Fehler in den Anschreiben an die Schufa und deren Vertragspartner unterlaufen. Für jeden, der sich gegen falsche Schufaeinträge wehren muss, ist das E-Book eine wertvolle, wenn nicht unverzichtbare Hilfe.
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