Kredit: Selbständige haben es schwer

Ein Kredit für Selbstständige ist ein Thema für sich. Im Bewusstsein vieler Banken gilt immer noch die folgende Gleichung: Kredit + Selbständige = erhöhtes Risiko. Manchmal werden die erschwerten Bedingungen für ein Darlehen für Selbständige, Freiberufler und gewerbliche Unternehmer mit dem Hinweis auf Basel II gerechtfertigt. Die Geschäftspolitik der Banken führt bisweilen zu eigenartigen Ergebnissen. Arbeitnehmer erhalten ohne weiteres Kredit, während ihrem Arbeitgeber das Darlehen mit Blick auf seine unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt wird. Offensichtlich hat es sich bei einigen Banken noch nicht rumgesprochen, dass die Zeiten lebenslanger Arbeitsplatzsicherheit für Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes leider vorbei sind. Und dass außerdem Selbständige in vielen Fällen besser mit wirtschaftlichen Krisen zurechtkommen als Arbeitnehmer.

Unterdessen gibt es allerdings Banken und Kreditbroker, vor allem im Internet, die das Thema Kredit und Selbständige positiv aufgegriffen haben. Sie bieten die entsprechenden Darlehen gezielt an, allerdings nicht ohne auf strenge Vergaberichtlinien zu verzichten; jedenfalls ist das in den meisten Fällen so. Häufig ist ein Kredit für Selbstständige nur möglich, wenn die Tätigkeit eine Reihe von Jahren bereits ausgeübt wurde. Nachzuvollziehen ist, dass Banken sich nicht nur mit einem monatlichen Einkommensnachweis begnügen, sondern Nachweise für eine längeren Zeitraum fordern, da die Einkünfte bei Selbständigen stark schwankungsanfällig sind.

Häufig wird die Vorlage von Einkommensteuerbescheiden für die Gewährung eines Kredits für Selbstständige als nicht ausreichend angesehen. Verlangt werden außerdem betriebswirtschaftliche Auswertungen und/oder Bilanzen. Bisweilen kann auch der Steuerberater eingeschaltet werden und Banken stellen ein besonderes Formular zur Verfügung, das vom Steuerberater ausgefüllt und mit einer Unterschrift bestätigt werden kann.

Die erschwerten Vergabekriterien bei Darlehen für Selbständige führen allerdings nicht zu besonders günstigen Kreditkonditionen. Das Gegenteil ist der Fall. Getreu dem Motto Kredit + Selbständige = erhöhtes Risiko, sind die Konditionen durchweg schlechter als bei vergleichbaren Krediten für Arbeitnehmer. Nicht selten werden außerdem noch besondere Sicherheiten erwartet. Das können Versicherungen (vor allem Restschuldversicherungen) sein, Bürgschaften oder eine direkte Mithaftung Dritter.

Direktbanken oder Online-Kreditbroker vergeben Kredite für Selbstständige nicht zu den gleichen Bedingungen, wie sie bei Krediten für Arbeitnehmer zu finden sind. Außerdem sind die Vergaberichtlinien ähnlich kompliziert, wie bei herkömmlichen Filialbanken. Dennoch haben es Selbständige dort bei einem Kredit etwas leichter, nicht zuletzt wegen des ausgeprägten Wettbewerbs unter den Direktbanken. Es gibt nicht viele, aber doch genügend Anbieter von Darlehen für Selbständige. Es lohnt sich, einen Kreditvergleich unter diesen Anbietern durchzuführen.

Policenkredit oder Policendarlehen

Mit einem Policenkredit, auch Policendarlehen genannt, können Inhaber einer Lebensversicherungspolice in bestimmten Situationen finanzielle Nachteile vermeiden. Ein Policenkredit wird von der Versicherungsgesellschaft gewährt. Die abgeschlossene Lebensversicherung dient dabei als Sicherheit. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich beim Policendarlehen um eine Vorauszahlung auf die Versicherungssumme. Lebensversicherer gewähren Policenkredite etwa in Höhe der bestehenden Lebensversicherungs-Guthaben oder leicht darunter. Auch bei Banken kann man seine Lebensversicherung beleihen, meistens in Höhe von 80 % bis 90 % des Rückkaufswertes.

Für die Rückzahlung des Policenkredits bei der Lebensversicherung stehen zwei Alternativen zur Verfügung. Sie kann bei Fälligkeit aus dem Guthaben der Lebensversicherung erfolgen oder durch Tilgung des Policenkredits, ähnlich wie bei einem normalen Darlehen. Häufig werden allerdings Mindesttilgungsraten festgesetzt. Die völlige Rückzahlung ist grundsätzlich jederzeit möglich, ohne dass es einer Kündigung des Policendarlehens bedarf. Natürlich werden Zinsen fällig, wenn man seine Lebensversicherung beleiht. Die Zinsen differieren von Anbieter zu Anbieter teilweise stark. Günstiger soll es sein, die Lebensversicherung bei einem Zweitanbieter zu beleihen. In manchen Fällen ist ein Policenkredit möglich, ohne dass die Schufa eingeschaltet wird. Es findet also weder eine Schufaauskunft statt noch wird die Vergabe der Policendarlehen der Schufa angezeigt.

Lebensversicherungen gehören in Deutschland zu den populärsten Kapitalanlagen. Aber häufig kommen die Versicherten aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in den Genuss der vollen Rendite. Wer die Lebensversicherung vorher kündigt, muss sich mit dem Rückkaufswert zufrieden geben und verzichtet auf die attraktiven Schlussgewinnanteile. Diesen Renditeverzicht erleiden mehr Versicherte als allgemein angenommen. Etwa 50 % der Lebensversicherungsverträge werden vorzeitig aufgelöst. Bei 30jähriger Laufzeit sollen es sogar 75 % sein.

In all diesen Fällen ist ein Policenkredit auf jeden Fall erwägenswert. Durch ihn wird die Rendite grundsätzlich nicht geschmälert. Aber noch weitere Gründe sprechen für das Policendarlehen.

Häufig schließen Versicherungsnehmer, die eine Lebensversicherung gekündigt haben, irgendwann danach wieder eine neue Lebensversicherung ab. Sie tauschen also praktisch eine günstigere Versicherung gegen eine weniger günstige aus. Denn Lebensversicherungen werden mit zunehmendem Alter immer teurer.

In der gegenwärtigen Situation kann es besonders sinnvoll sein, die Lebensversicherung zu beleihen und nicht zu veräußern. Das hängt mit dem gegenwärtigen Zinsniveau und mit der vor einigen Jahren durchgeführten Gesetzesänderung zusammen, die ein Ende der Steuerfreiheit für neue Lebensversicherungen bedeutet. Der Garantiezins beträgt gegenwärtig gerade über 2 %, während er vor wenigen Jahren noch knapp doppelt so hoch war. Und nur Versicherungen, die vor dem 1.1.2005 eingegangen worden sind, kommen noch in den Genuss der Steuerfreiheit. Die Steuerfreiheit bleibt übrigens bestehen, wenn das Policendarlehen privaten Zwecken zugeführt wird. Die Situation kann sich aber anders darstellen, wenn Unternehmer ihre Lebensversicherung beleihen. Dann sollte vor Aufnahme des Policenkredits fachlicher Rat in Anspruch genommen werden.

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