Kreditwürdigkeitsprüfung oder Bonitätsprüfung


Wer einen Kredit möchte, der muss sich einer Kreditwürdigkeitsprüfung, auch Bonitätsprüfung genannt, unterziehen. Einen Kredit ohne Bonitätsprüfung gibt es nicht, ebenso ist eine Kreditkarte ohne Bonitätsprüfung nicht möglich. Wer mit einer Kreditkarte oder einem Kredit ohne Bonitätsprüfung wirbt, ist entweder unseriös oder meint bei genauem Hinsehen nichts anderes, als dass er Kleinkredite ohne Schufa anbieten kann. Kreditgeber prüfen aber immer, ob ihre Kunden über genügend ‚Einkommen verfügen, um den Kredit bedienen zu können, selbst wenn auf eine Schufaauskunft verzichtet wird.

 

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung werden subjektive Merkmale und objektive Merkmale berücksichtigt. In Deutschland wird die subjektive Kreditwürdigkeit überwiegend anhand einer Schufaauskunft festgestellt. Grob gesagt, bietet die Schufaauskunft Informationen darüber, wie zuverlässig der Kreditnehmer den beantragten Kredit wird zurückzahlen können. Ist der Scorewert schlecht oder liegen negative Schufaeinträge vor, wird davon ausgegangen, dass der Kunde nicht zuverlässig ist. Viele Kredite werden von Banken negativ als Zeichen möglicher Überschuldung gewertet.

 

Die objektive Kreditwürdigkeit bezieht sich auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kunden. Die Bank fordert Nachweise über ein geregeltes Einkommen, das zur Bedienung des Kredits ausreicht, aber auch Angaben zu weiteren Verpflichtungen, wie Miete, Nebenkosten, Leasingraten, laufende Ratenkredite oder Unterhaltsverpflichtungen. Ob das geregelte Einkommen schon längere Zeit bezogen wird, spielt ebenso eine Rolle, wie das persönliche Umfeld, beispielsweise ob der Kreditnehmer verheiratet ist und seit wann die Ehe besteht.

 

Banken sind konservativ, und herkömmliche Filialbanken zeichnen sich nicht gerade durch Flexibilität und Kundenorientiertheit aus. Bankmitarbeiter legen häufig Wert auf Umgangsformen und ein gepflegtes persönliches Erscheinungsbild. Darauf braucht allerdings nicht zu achten, wer einen Onlinekredit beantragt. In den meisten Fällen entfällt in diesen Fällen der persönliche Kontakt.

 

Ein Onlinekredit von seriösen Online Kreditvermittlern hat allerdings noch weitere Vorteile. Diese Darlehen sind in aller Regel günstiger als vergleichbare Kredite von herkömmlichen Filialbanken, und die Kreditwürdigkeitsprüfung wird nicht nach denselben starren Regeln vollzogen, wie bei klassischen Banken. Bonitätsprüfung bei einer Hausbank heißt in der Regel zu allererst: Einholung einer Schufaauskunft. Das geschieht computergestützt und automatisch. Ergibt die computergestützte Prüfung ein negatives Ergebnis, gibt es keinen Kredit für den Kunden. Objektive Merkmale werden nicht mehr untersucht. Da eine weitere Kreditwürdigkeitsprüfung unterbleibt, kann ein Kredit verweigert werden, obwohl die Einkommensverhältnisse gut sind. Kreditbroker und ihre Partnerbanken vermeiden solche absurden Ergebnisse. Sie setzen sich mit den individuellen Verhältnissen ihrer Kunden auseinander und recherchieren deren Einkommensverhältnisse gründlich. Ergibt diese ausführliche Kreditwürdigkeitsprüfung ausreichende laufende Einkünften, ist ein fairer Kredit kein Problem, selbst bei negativer Schufa.

Kautionsbürgschaft oder Mietbürgschaft statt Mietkaution


Die Kautionsbürgschaft ist in Deutschland ein recht neues Modell, während die Mietbürgschaft über eine Bank schon länger als Ersatz für die herkömmliche Mietkaution üblich ist.

 

Die Kautionsbürgschaft wird von Versicherungen gewährt, an die der Mieter monatlich Prämien zahlt. Die Anbieter der Kautionsbürgschaft verweisen auf die Flexibilität des neuen Modells zur Absicherung eventueller Vermieteransprüche. Der Mieter spart jedenfalls zunächst die Mietkaution. Im Idealfall wird die Mietkaution überhaupt nicht fällig. Tritt der Kautionsfall ein, zahlt der Versicherer die Kaution an den Vermieter aus und fordert den Betrag vom Mieter zurück. Für den Erhalt seines finanziellen Spielraums muss der Mieter allerdings neben einer Prämie von häufig 5 % der Kautionssumme jährlich auch noch eine geringe Bearbeitungsgebühr aufwenden. Außerdem holt der Versicherer eine Schufaauskunft ein, denn der Vertrag über die Kautionsbürgschaft, auch Wohnbürgschaft genannt, kommt nur bei positiver Schufaauskunft zustande. Allein durch die Schufaanfrage des Versicherers kann die Bonität des Mieters unter Umständen negativ beeinflusst werden. Tritt der Kautionsfall ein, weil der Vermieter Ansprüche wegen Reparaturen einfordert, hat der Mieter keinen Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen, und deren Angemessenheit ist im Nachhinein nur schwer festzustellen.

 

Für den Vermieter bedeutet die Kautionsbürgschaft erhebliche Verwaltungs- und Kosteneinsparungen gegenüber der herkömmlichen Kautionspraxis. Er muss weder Bargeld anlegen, noch Sparbücher verwalten oder auf die Teilzahlungen warten. Wegen der Schufaauskunft kann er sicher sein, dass sein Mieter im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages persönlich kreditwürdig ist. Die Versicherungsbedingungen für die Kautionsbürgschaft sind allerdings oft unklar, und im Zweifelsfall ist es deshalb nicht sicher, ob der Vermieter sein Geld auch tatsächlich erhält.

 

Auch bei einer Mietbürgschaft von der Bank behält der Mieter seine Liquidität. Die Bank lässt sich die Dienstleistung, eine Mietbürgschaft zu stellen, natürlich bezahlen. Die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde kostet etwa 50 Euro. Üblich sind auch zusätzliche Kontogebühren und die jährliche Zahlung von bis zu 5 % des vereinbarten Kautionsbetrages. Ist man bei der Bank, die die Mietbürgschaft ausstellt, bereits Kunde, sind die Kosten häufig etwas geringer.

 

Der Vorteil der herkömmlichen Mietkaution liegt in der überschaubaren Handhabung für Mieter und Vermieter. Für den Mieter besteht der weitere Vorteil, dass er keine verlorenen Zahlungen an Dritte leisten muss. Tritt der Kautionsfall nicht ein, erhält er die gesamte Mietkaution nebst – wenn auch geringen – Zinsen zurück. Wie die Sicherheitsleistung erbracht werden soll, durch herkömmliche Mietkaution, Mietbürgschaft der Bank oder Kautionsbürgschaft, unterliegt der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter im Einzelfall.

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