Schufa Selbstauskunft kostenlos möglich
Eine Schufa Selbstauskunft ist jedem zu empfehlen, nicht nur wenn man größere Geldgeschäfte, beispielsweise einen Kredit, beabsichtigt oder ein wichtiges Konto eröffnen möchte. Sie schützt vor bösen Überraschungen, denn nur mit einer Schufa Selbstauskunft kann man feststellen, wie die allmächtige Schufa die Kreditwürdigkeit einschätzt und welche Daten gespeichert sind. Gar nicht so selten stellt sich heraus, dass die Daten falsch sind, oder dass sie längst hätten gelöscht werden müssen.
Eigentlich müsste man annehmen, dass eine Schufa Selbstauskunft kostenlos erteilt wird. Doch das ist leider ein frommer Wunsch. Eine Schufa Eigenauskunft in schriftlicher Form, und nur eine solche macht Sinn, kostet immer. Und das, obwohl nach dem Bundesdatenschutzgesetz eigentlich ein Anspruch auf eine kostenlose Schufaauskunft bestehen sollte. Die Gebühren für die Selbstauskunft sind gering, aber dennoch ärgerlich. Für eine Schufa Selbstauskunft stehen vier Wege zur Verfügung.
Zunächst einmal bietet die Schufa die großzügige Möglichkeit, sich gegen eine einmalige Gebühr von zurzeit 15,60 Euro auf ihrer Website einzutragen. Die Eintragung gewährt unbegrenzten Zugang zu den gespeicherten Daten. Möglich ist auch, eine Eigenauskunft gegen eine Gebühr von immerhin 7,80 Euro, die per Lastschrift eingezogen wird, abzufordern. Die Schufa wird nicht müde, auf eine dritte Möglichkeit hinzuweisen, die angeblich eine Schufa Selbstauskunft kostenlos ermöglicht. Der Besuch einer ihrer Filialen. Doch wird die Schufa Eigenauskunft kostenlos nur mündlich erteilt. Wer es schwarz auf weiß haben will, bezahlt ebenfalls 7,80 Euro, ganz abgesehen von Fahrtkosten und dem Zeitaufwand. Schließlich kann man seine Schufa Selbstauskunft auch ganz normal schriftlich anfordern. Dafür verlangt die Schufa ebenfalls 7,80 Euro.
Doch diese Kosten lassen sich in aller Regel vermeiden. Auch wenn die Schufa sich häufig ziert, man kann die Schufa Auskunft kostenfrei erhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings, im Antragsschreiben auf mehrere Punkte näher einzugehen, um der Unterstellung, die Schufa Selbstauskunft diene wirtschaftlichen Zwecken, entgegenzuwirken. Vor allem ist die Klarstellung wichtig, dass die Schufa Eigenauskunft ausschließlich zur Prüfung der gespeicherten Daten dient und dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Schufa Negativmerkmale gespeichert hat, die der Kreditwürdigkeit schaden können. Zudem sollte man darlegen, dass ein Besuch der Schufa Geschäftsstelle beispielsweise aus beruflichen Gründen nicht möglich ist.
Die Rechtsprechung zur Gebühr für Schufa Selbstauskünfte ist nicht einheitlich. Manche Gerichte haben in der Vergangenheit die volle Gebühr für die Selbstauskunft für gerechtfertigt gehalten. Ein Rechtsstreit mit einem Kostenrisiko von mehreren hundert Euro lohnt sich natürlich nicht. Wer die Schufa dennoch in die Zange nehmen will, sollte die Website von Mario Wolosz besuchen. Der Fachmann in Sachen Schufa stellt für die Selbstauskunft Musterschreiben kostenlos zur Verfügung, die man auf seiner Website abrufen kann. In den überwiegenden Fällen wird damit eine Schufa Selbstauskunft kostenlos möglich, ohne jedes Prozessrisiko.
Achtung:
Am 1. April 2010 treten neue datenschutzrechtliche Vorschriften in Kraft. Die Neuregelungen sollen die Rechte der Verbraucher gegenüber Auskunfteien – Schufa, Bürgel, Creditreform und Co. – stärken. Materiell wird das Scoring neu geregelt und welche Daten übermittelt werden dürfen.
Die Schufa hat unterdessen auf die Gesetzesänderung reagiert und die Selbstauskunft neu geregelt.
Die Schufa hat die Novelle des Datenschutzrechts, die eigentlich dem Verbraucherschutz dienen sollte, zum Anlass genommen, einige Geschäftsstellen zu schließen und die Gebühren für Schufaauskünfte deutlich zu erhöhen. Zwar ist jetzt offiziell einmal jährlich eine Schufa Selbstauskunft kostenlos möglich, sofern sie ausschließlich aus reinem Eigeninteresse beantragt wird. Dies war aber schon nach richtig verstandenem alten Recht möglich. Insoweit hat sich nichts geändert.
Die Schufa Selbstauskunft bei reinem Eigeninteresse beinhaltet nach Angabe der Schufa alle zur Person des Betroffenen gespeicherten Daten, wie Kreditgeschäfte und Zahlungsausfälle und außerdem alle Scorewerte der letzten 12 Monate, die an Partnerunternehmen der Schufa (Banken, Versandhäuser, Telefongesellschaften u.a) übermittelt wurden.Zur Verfügung gestellt wird eine kostenlose schriftliche Datenübersicht. Der Wert dieser kostenlosen Schufa Selbstauskunft für den Verbraucher wurde im Vorfeld bezweifelt. Nach einigen Presseberichten soll die neue Eigenauskunft so unübersichtlich sein, dass Betroffene damit nur wenig anfangen können.
Die kostenlose Schufa Selbstauskunft, die Schufa spricht von Datenübersicht, kann über www.meineschufa.de angefordert werden, ohne dass eine Registrierung erforderlich wird. Eine schriftliche Bestellung der Auskunft ist außerdem beim Schufa-Verbraucherservicezentrum, Postfach 102166, 44721 Bochum möglich, ebenso in den verbleibenden Servicestellen, wobei ein Ausdruck vor Ort nicht möglich ist.
Neben der Schufa Selbstauskunft aus Eigeninteresse gibt es jetzt noch die „Schufa-Bonitätsauskunft zur Unterstützung bei privaten Geschäften“, etwa zur Vorlage bei Vermietern, Arbeitgebern oder anderen Vertragspartnern. Diese Form der Schufa Selbstauskunft hat zwei Teile. Ein Teil enthält alle Daten, die für den Vertragspartner relevant sind. Dieser Teil wird auf fälschungssicherem Papier gedruckt, so dass er als Nachweis vom Vertragspartner anerkannt werden kann. Ein weiterer Teil enthält alle über den Betroffenen gespeicherten Informationen und ist für diesen selbst vorgesehen. Bestellt werden können nur beide Teile zusammen.
Die so genannte „Schufa-Bonitätsauskunft“ kostet grundsätzlich 18,50 Euro. Wer sich auf dem Internetportal der Schufa für eine einmalige Gebühr von 18,50 Euro registriert, erhält Rabatt. Die Bonitätsauskunft kostet dann nur 7,80 Euro, und außerdem kann der Betroffene jederzeit online Einblick in die gespeicherten Daten nehmen.
Für 18,50 Euro kann die Schufa Bonitätsauskunft auch über das Internetportal bestellt werden und zwar ohne Registrierung. Zum Start der Neuregelung preist die Schufa eine besondere Wohltat an. Wer über die Internetseite für 18,50 bestellt, dem wird gleichzeitig die kostenlose Registrierung angeboten. Diese Vergünstigung gilt aber wohl nur übergangsweise.
Ob diese Regelungen dauerhaft Bestand haben, bleibt abzuwarten. Nach § 35 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz dürfen jedenfalls für die Auskunftserteilung nur Auslagen erhoben werden, die die direkt zurechenbaren Kosten nicht übersteigen.
Bis zum 31. März 2010 gilt das alte Verfahren, mit dem in vielen Fällen eine Schufa Selbstauskunft kostenlos möglich ist.
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