Falsche Schufaeinträge häufig


Eine Studie der GP Forschungsgruppe im Auftrag des Verbraucherministeriums sorgt derzeit für Aufsehen. Schufaeinträge, aber auch die Einträge in Datenbanken anderer Auskunfteien, wie Bürgel, Creditreform oder Arvato Infoscore sind zu einem hohen Prozentsatz falsch, Schufaeinträge etwa zu 45 %.

 

Die GP Forschungsgruppe kommt zu diesem Ergebnis auf der Grundlage von 100 Selbstauskünften. Die Fehler bei den Schufaeinträgen sind vielfältig: Die Schufa Daten können unvollständig sein (Beispiel: Ein bestehendes Girokonto ist nicht vermerkt), richtig falsch (Beispiel: Eine Kreditkarte, die gar nicht existiert), oder einfach nur veraltet (Beispiel: Kredit trotz Ablauf der Löschfrist). Wichtig ist auch eine weitere Information: 35 % der Falscheintragungen sind nicht von der Schufa selbst verursacht worden, sondern beruhen auf unzutreffenden Angaben der Vertragspartner.

 

Gleichgültig, was die Schufa und deren Mitstreiter gegen diese Fakten einwenden mögen; gleichgültig, ob die Untersuchung repräsentativ genannt werden kann oder nicht - die aufgedeckten Zahlen an sich sind ein Skandal. Vor allem Schufaauskünfte werden herangezogen, wenn es um die Beurteilung des persönlichen Kreditwürdigkeit geht oder auch nur darum, ob ein alltägliches Geschäft abgeschlossen werden kann. Ergibt die Schufaauskunft fälschlich, dass ein Girokonto nicht geführt wird, kommt womöglich der Vertrag über ein Handy nicht zustande. Wird eine Konditionenanfrage „versehentlich“ als Kreditanfrage deklariert, verschlechtert sich eventuell der Scorewert und der erwünschte Kredit wird deshalb teuerer.

 

Die Untersuchung verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich um seine Schufaeinträge rechtzeitig zu kümmern und nicht erst, wenn ein Kredit wegen schlechter Schufa abgelehnt wurde. Jeder hat ein Anrecht auf eine Selbstauskunft. Wird sie nicht mündlich auf einer Geschäftsstelle eingeholt, verlangt die Schufa für die Eigenauskunft allerdings eine – wenn auch geringe – Bezahlung. Eigentlich sollte die Schufa-Eigenauskunft nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenlos möglich sein, oder höchstens die tatsächlichen Auslagen berechnet werden. Doch mit einem Trick versucht die Schufa, ihre Gebühr durchzusetzen. Sie unterstellt einfach, dass der Betroffene die Schufa Eigenauskunft für wirtschaftliche Zwecke – etwa zur Erlangung eines Kredites – einholt. Wer es richtig anstellt, kann diesen Trick der Schufa häufig ins Leere laufen lassen und die Schufa Eigenauskunft kostenlos erhalten.

 

Kennt der Betroffene seine Schufaeinträge, kann er sie auf Fehler überprüfen und gegebenenfalls auf die Löschung negativer Schufaeinträge hinwirken. Beides wird ohne fachliche Hilfe häufig nicht möglich sein. Gerade in den relevanten Fällen, wenn es beispielsweise um die vorzeitige Löschung negativer Schufaeinträge geht, ist es schwer, den Fehler überhaupt zu erkennen und dann die richtigen Schritte einzuleiten. Die Schufa von sich aus wird niemals aktiv werden. Es bedarf eines schriftlichen Antrags des Betroffenen und in den meisten Fällen muss er sich außerdem an den Vertragspartner wenden, der – wie oben beschrieben – häufig der eigentliche Verursacher der falschen Schufaeinträge ist.

 

Bevor man durch erfolglose Versuche klug geworden ist, sollte man sich mit dem E-Book von Mario Wolosz „Zurück zur Bonität, wie Sie Ihren negativen Schufa-Eintrag löschen können“ beschäftigen. Es enthält genaue Schritt für Schritt Anleitungen, wie und unter welchen Voraussetzungen man negative Schufaeinträge löschen kann. Eine Reihe von Musterbriefen stellt sicher, dass keine Fehler in den Anschreiben an die Schufa und deren Vertragspartner unterlaufen. Für jeden, der sich gegen falsche Schufaeinträge wehren muss, ist das E-Book eine wertvolle, wenn nicht unverzichtbare Hilfe.

 

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Schufaeintrag löschen


Meinen Schufaeintrag löschen, geht das, und wenn ja, wie? Die Antwort auf diese Fragen ist für alle, die in Deutschland am Wirtschaftsleben teilnehmen, von größter Bedeutung. Selbst für die alltäglichsten Geschäfte kann ein Schufaeintrag entscheidend sein. Gleichgültig, ob man mit Banken, Vermietern, Telefonanbietern oder Versandhäusern Verträge eingehen möchte, der Schufaeintrag spielt immer eine wesentliche Rolle. Von ihm hängt ab, ob und zu welchen Bedingungen das Geschäft abgeschlossen wird. Oft reicht ein unbedeutender Schufaeintrag und der Handyvertrag beispielsweise, kommt nicht mehr zustande. Dabei kann der Kunde häufig gar nichts für seine negative Schufa. Sie haben bei einer Bank nach einem Kredit gefragt und vergessen, ihren Wunsch als Konditionenanfrage und nicht als Kreditantrag zu deklarieren? Schon das kann zu einem negativen Schufaeintrag führen, ganz abgesehen von kleinen entschuldbaren Unachtsamkeiten bei der Begleichung von Rechnungen.

 

Um einen Schufaeintrag löschen zu können, muss man natürlich erst einmal wissen, was die Schufa so alles gespeichert hat. Über eine Million Menschen jährlich beantragen eine Schufa Selbstauskunft. Und es ist klug, dies regelmäßig zu tun. Wer mit der Schufa Eigenauskunft wartet, bis ein negativer Kreditentscheid vorliegt, ist nicht sehr gut beraten. Für die Schufa ist die Selbstauskunft übrigens ein gutes Geschäft. Denn die Auskunft ist nicht kostenlos, es sei denn man gibt sich mit einer mündlichen Auskunft in einer Schufa Geschäftsstelle zufrieden. Eigentlich müsste die Eigenauskunft bei der Schufa nach dem Bundesdatenschutzgesetz kostenlos sein. Doch die Schufa findet eine Begründung für die Gebühr, indem sie davon ausgeht, dass der Anfragende die Schufa Daten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen möchte. Wenn man richtig vorgeht, kann man die Schufa aber in die Zange nehmen und die Schufa Selbstauskunft kostenlos erhalten. Wie man das anstellt, zeigt Ihnen der Schufa Fachmann Mario Wolosz kostenlos auf seiner Website und ein Musterbrief wird – ebenfalls kostenlos – gleich mitgeliefert.

 

Sind die gespeicherten Schufa Daten bekannt, gilt es zu überprüfen, ob man den einen oder anderen Schufaeintrag löschen lassen kann (falsche Schufaeinträge kommen recht häufig vor). Dabei ist jedes Datum wichtig, selbst auf den ersten Blick unwichtig erscheinende Schufa Eintragungen, wie eine veraltete Anschrift oder andere veralterte Schufa Einträge.

 

Wer einen Schufaeintrag löschen möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Offensichtlich falsche Schufa Einträge können in aller Regel relativ einfach richtig gestellt werden.

 

Einen Schufaeintrag löschen lassen, ist immer möglich, wenn die „Aufbewahrungsfrist“ abgelaufen ist. So beträgt die Löschfrist für Anfragen, beispielsweise  Kontoeröffnungen betreffend, 12 Monate. Die Löschfrist für Kredite ist das Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Tilgung. Bürgschaften müssen sofort nach Begleichung der Hauptschuld gelöscht werden. Gleiches gilt für Girokonten und Kreditkartenkonten, die sofort nach ihrer Auflösung zu löschen sind. Kommt es bei Geschäften zu Unregelmäßigkeiten, ist die Löschfrist 3 Jahre, nachdem die entsprechende Forderung vollständig ausgeglichen ist. Kundenkonten des Handels müssen nach 3 Jahren aus der Schufa Kartei verschwinden. Werden titulierte Forderungen beglichen, ist die Löschfrist ebenfalls 3 Jahre nach Zahlung. Eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle und Insolvenzverfahren aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden nach drei Jahren gelöscht. Solche Schufaeinträge früher löschen zu lassen ist möglich, wenn der Schufa durch eine entsprechende Urkunde nachgewiesen wird, dass der Eintrag im Schuldnerregister nicht mehr besteht.

 

Diese wenigen Angaben zu den Löschfristen zeigen bereits, dass der Umgang mit der Schufa nicht so einfach ist. Wer einen negativen Schufaeintrag löschen lassen möchte, benötigt in vielen Fällen eine ganze Menge Fachwissen. Ein Beispiel, das negative Schufaeinträge bei nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften betrifft: Solch ein Schufaeintrag wird bekanntlich drei Jahre nach der Bezahlung der Forderung gelöscht und zwar am Jahresende. Dabei kommt es auf  den letzten gemeldeten Saldo an und nicht auf die Erledigung oder die Erstmeldung des Vorfalls. Wird eine Forderung also Ende 2008 beglichen, aber meldet der Gläubiger Anfang 2009 der Schufa noch mal einen Saldo, weil der innerbetriebliche Informationsfluss so zähflüssig war (dass kommt bei Banken nicht selten vor), dann verlängert sich die Löschfrist erstmal um ein Jahr. Sie endet nicht am 31. Dezember 2011, sondern erst am 31. Dezember 2012.

 

Wie man sich in solchen Fällen wehren kann, zeigt das E-Book „Zurück zur Bonität. Wie Sie Ihren negativen Schufa-Eintrag löschen können“ mit vielen komplett formulierten Musterbriefen. Das E-Book ist von unschätzbarem Wert für alle mit negativen Schufaeinträgen, die nicht auf unbezahlte titulierte Forderungen zurückzuführen sind. Es enthält genaue Anleitungen, wie Sie einen negativen Schufaeintrag löschen oder einen Schufaeintrag sperren lassen können.

 

 

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