Ein Onlinehändler will Ihnen nichts mehr verkaufen. Ein Ratenkauf beim Versandhändler wird abgelehnt. Plötzlich bereitet der Abschluss eines neuen Handyvertrages Probleme.

Wer so etwas erlebt, der denkt zunächst einmal an die SCHUFA. Doch in vielen Fällen steckt die SCHUFA gar nicht dahinter.

Händler und Dienstleister, die Massengeschäfte anbieten, bemühen in vielen Fällen nicht die SCHUFA oder nicht nur die SCHUFA. Sie schließen Verträge mit anderen Wirtschaftsauskunfteien, die ihnen meistens sogar preisgünstiger die für die Bonitätsbeurteilung erforderlichen Daten liefern.

Deltavista, Bürgel, Infoscore und Boniversum (Creditreform), das sind die wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien, die zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit anstatt oder neben der SCHUFA herangezogen werden.

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Auch diese Kreditauskunfteien sind ebenso wie die SCHUFA verpflichtet, einmal jährlich eine Selbstauskunft zur Verfügung zu stellen.

Wer vor bösen Überraschungen sicher sein will, sollte von dieser Möglichkeit regelmäßig Gebrauch machen.

Nachfolgend wird kurz beschrieben, welche Daten die Wirtschaftsauskunfteien auswerten und welche Dienstleistungen sie ihren Vertragspartnern, den Händlern und Kreditgebern, zur Verfügung stellen. Zudem wird der Inhalt der Selbstauskünfte kurz beschrieben.

Eigenauskunft bei Creditreform (Boniversum)

Boniversum ist eine Sparte der Creditreform AG.

Das Unternehmen versorgt seine Vertragspartner (Händler, Banken, andere Dienstleister) nicht nur mit Datensätzen über deren Kunden, Creditreform bietet außerdem eine Reihe weiterer Dienstleistungen an wie Inkasso, Marketing und Beratung.

Boniversum speichert Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen, Inkassolisten und anderen öffentlich zugänglichen Informationsquellen wie Mitteilungen über Insolvenzen in der Zeitung.

Der Creditreform-Ableger nutzt darüber hinaus die Daten, die durch die Inkassotätigkeit des Unternehmensverbundes für ca. 70 000 Kunden bekannt werden.

Boniversum wird weniger von Banken und mehr von Händlern und Dienstleistern wie Telekommunikationsunternehmen genutzt. Auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen sind die Bonitätsprüfungen zugeschnitten.

Ein Beispiel sind die Bonima-Produkte Basis, Pool und Pool plus. Die preisgünstigste Variante Basis beispielsweise liefert Daten zur Identitätsprüfung, über Eintragungen in öffentliche Register und zu einem Basisscore aber keine Daten zum negativen und positiven Zahlungserfahrungen, die nur bei Bestellung von Pool oder Pool plus ausgeliefert werden.

Die Selbstauskunft enthält nach Angaben des Unternehmens angeblich alle gespeicherten Informationen.

Der Stil und der Aussagewert der Selbstauskunft werden allerdings von der Stiftung Warentest als unzureichend kritisiert. Informationen zu Eigenauskunft bei Boniversum gibt es hier.

Selbstauskunft bei Bürgel

Bürgel hat eigenen Angaben zufolge Daten über ca. 40 Millionen Personen.

Die Wirtschaftsauskunftei gehört einer Gesellschaft, die als Tochterunternehmen von der Otto Group und der Allianz betrieben wird.

Bürgel profitiert von dieser Verbindung und nutzt die Inkassodaten beider Unternehmen ebenso wie die Eintragungen in öffentliche Register. In Einzelfällen stellt Bürgel darüber hinaus konkrete Nachforschungen an.

Die Kreditauskunftei wird vor allem vom Versandhandel und von Telekom Unternehmen genutzt, natürlich auch von Unternehmen der Otto Group.

Bonitätsprüfungen für Onlineshop-Betreiber werden ausdrücklich angeboten. Es handelt sich hierbei um eine automatisierte Sofortprüfung, die direkt in die Plattform des Shops eingebunden werden kann (Integration in das Bestellsystem).

Ein so genannter Negativcheck wertend öffentliche Verzeichnisse und auch erledigte negative Inkassodaten aus. Mit dem B2C Datentest können Vertragspartner von Bürgel ihren Kundenbestand mit der Bürgel Datenbank abgleichen.

Die unmittelbare Verknüpfung der Auskunftei mit zwei großen Datenverwendern wird unter anderem unter Datenschutzgesichtspunkten häufig kritisiert.

Finanztest (Stiftung Warentest) hat den Inhalt der Bürgel Selbstauskunft untersucht und Mängel festgestellt. Das Ergebnis der Untersuchung kann bei Finanztest gegen eine geringe Gebühr abgerufen werden.

Bürgel verlangt die gut lesbare Kopie des Personalausweises, so weit es um Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort sowie um die Gültigkeitsdauer geht. Alle anderen Angaben können geschwärzt werden.

Deltavista Eigenauskunft

Deltavista ist ein Dienstleister aus München, der in Deutschland und anderen Ländern wie Polen aktiv ist.

Das Unternehmen versteht sich nicht nur als Kreditauskunftei, sondern es werden zudem, oft über Kooperationspartner, weitere Dienstleistungen wie Inkasso oder Datenverarbeitungskonzepte angeboten.

Mit Adressprodukten können Vertragspartner die korrekte, gegenwärtige Anschrift ihrer Kunden identifizieren, eigene Adressendatenbanken abgleichen und Neukunden identifizieren.

Die Wirtschaftsauskunftei bietet eine Reihe von Bonitätsprodukten an. Mit "Order Check Consumer" beispielsweise werden Identitäten und negative Zahlungsverhalten (Quick Check) festgestellt sowie zusätzlich (Credit Check) Scorewerte ermittelt.

Deltavista wertet öffentlich zugängliche Verzeichnisse, Inkassodaten und Telefon- sowie Adressbücher aus, ebenso Handelsregister.

Eine Selbstauskunft kann per Post, per Fax oder per E-Mail beantragt werden. Der Antrag selbst steht online zur Verfügung. In Einzelfällen ist ein Identitätsnachweis zusammen mit der Angabe der aktuellen Anschrift erforderlich.

Finanztest bewertet den Inhalt der Selbstauskunft mit mangelhaft. Neben persönlichen Daten werden lediglich Scorewerte und die Datenherkunft angegeben. Informationen darüber, welche Daten generell gespeichert und ob sie in die Berechnung der verschiedenen Scorewerte einfließen, fehlen.

Allerdings scheint Deltavista überhaupt keine Vertragsdaten zu speichern, sondern konzentriert sich ausschließlich auf negative Zahlungsausfälle. Der zentrale Kritikpunkt von Finanztest ist aber wohl, dass Verbraucher in der Selbstauskunft genau darüber nicht aufgeklärt werden.

Selbstauskunft von Arvato Infoscore

Infoscore gehört zur Bertelsmann Gruppe.

Die gespeicherten Daten stammen aus öffentlichen Registern und Mitteilungen sowie Informationen, die Vertragspartner übermitteln.

Neben der Schuldnerdatei betreibt Infoscore Inkasso für einige Unternehmen vor allem aus der Verkehrsbranche. Die Daten aus dieser Tätigkeit fließen ebenfalls in die Beurteilung von Verbrauchern ein.

Das Geschäftsfeld der Gruppe ist umfangreich: Inkasso, Kreditscoring und Forderungsabtretungen.

Es wird teilweise unter unterschiedlichen Firmennamen betrieben. Arvato Infoscore betreibt unter anderem die SCHUFA der Versicherungswirtschaft – dass Hinweis- und Informationssystem, abgekürzt HIS.

Unter dem Stichwort ertragsorientiertes Risikomanagement werden Dienstleistungen wie Adressabgleich, Ermittlung verschiedener Scorewerte und Bonitätsprüfung angeboten. Ein Beispiel ist der Infoscore-Consumer-Score.

Neben der Mitteilung persönlicher Daten informiert die Selbstauskunft über in den Datensätzen vorhandene negative Zahlungsausfälle. Zusätzlich werden die von Unternehmen abgefragten Scorewerte mitgeteilt. Schließlich wird ein Informationsblatt übermittelt. Die Selbstauskunft wird von Finanztest nicht als optimal bewertet.

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SCHUFA Selbstauskunft richtig lesen

Die SCHUFA ist der Marktführer unter den Kreditauskunfteien. 66,2 Millionen Verbraucher in Deutschland sind in der Datei verzeichnet (stand: Januar 2016).

Keine Auskunftei liefert umfassendere Informationen. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei hat sie gegenwärtig 554 Millionen Informationen in ihrer Datenbank gespeichert.

Neben den Daten aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und anderen Quellen, liefern über 9. 000 Vertragspartner Informationen nicht nur über negative Zahlungsausfälle, sondern über alle Geschäftsvorfälle, bei denen Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden.

Das umfangreiche Material dient der Ermittlung des Basis-Scores und verschiedener Branchen-Scores.

Die Vertragspartner erhalten diejenigen Informationen und Ergebnisse statistischer Berechnungen, die für die Beurteilung der Bonität der Kunden gerade dieses Unternehmens von Bedeutung sind.

Beispielsweise erhält die kreditgebende Bank den Kreditscore bzw. Informationen über negative Eintragungen, nicht jedoch den Versicherungsscore. Den erhalten lediglich Versicherungsgeber.

Keine Bank wird auf eine Schufaauskunft verzichten. Anders sieht es mit einigen Händlern und Onlineshops aus.

Bei billigen Massengeschäften ist das individuelle Ausfallrisiko begrenzt. Deswegen reichen weniger Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit aus.

Händler wie Amazon benötigen wenige zielgenaue Informationen, die besonders kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. Amazon ist beispielsweise Kunde nur bei Infoscore, T-Mobile soll Bürgel, Infoscore oder Boniversum nutzen.

Der von Finanztest mit gut bewertete Inhalt der Selbstauskunft fällt umfangreich aus:

  1. Teil 1: SCHUFA Aktenzeichen und persönliche Daten sowie Datum der Speicherung dieser Daten.
  2. Teil 2: Informationen über alle Anfragen. Der Inhalt der Anfragen ist spezifiziert. Verbraucher erfahren hier, wer welche Geschäftsvorfälle zur Datei angemeldet hat und wer Bonitätsanfragen gestellt hat. Zum Schluss wird der aktuelle Basisscore angegeben. Diesen Basisscore erhalten Vertragspartner nicht.
  3. Teil 3: Übermittelte Wahrscheinlichkeitswerte. Hier erfahren Verbraucher, welche Vertragsparteien welche Branchenscores im Rahmen einer Bonitätsauskunft erhalten haben.
  4. Teil 4: Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte. Verbraucher erfahren alle aktuellen Branchenscores, unabhängig davon, ob sie abgefragt wurden oder nicht. Mit dieser Information können Verbraucher die Chancen zukünftiger Geschäfte einschätzen, beispielsweise wie ihre Chancen auf einen günstigen Kredit stehen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Die SCHUFA ist geschäftstüchtig und bietet bestimmte kostenpflichtige Pakete zur Selbstauskunft an.

Die kostenfreie Selbstauskunft heißt bei der SCHUFA Datenübersicht nach Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes. Man findet die kostenlose Datenübersicht unter dem Reiter "Produkte". Mit einem Klick geht's zum Bestellformular.

Kreuzen Sie das Kästchen "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte" an. Kreuzen Sie nicht das Kästchen zur Bestellung einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft an.

Zur Identitätsfeststellung ist ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass nebst Meldebescheinigung erforderlich (alles in Kopie).

Zur Verdeutlichung noch einmal Schritt für Schritt:

Rufen Sie zunächst das Bestellformular auf.

https://www.meineschufa.de/de/datenkopie

Drucken Sie das Formular aus.

Das Formular muss per Post versandt werden.

Die Adresse:

SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum

Die in der Formularbeschreibung angegebenen Ausweisdokumente sind in Kopie beizufügen.

Kreuzen Sie nicht das Kästchen zur Bestellung einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft unter dem Unterschriftsfeld für die kostenlose Selbstauskunft an. Lassen Sie diesen Teil unberührt.

Achtung!

Die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft heißt seit Einführung des neuen Datenschutzrechts Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO).

Die Datenkopie kann mit einem Onlineformular beantragt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Sie laden eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses zuzüglich Meldebescheinigung mithilfe des dokumentenuploads hoch und wickeln die Bestellung vollständig online ab.

Sie nutzen den Postweg und versenden die Unterlagen im üblichen Verfahren.

Soweit ersichtlich, wird Ihnen die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO immer mit der Post zugesandt.

Zum Inhalt der Datenkopie macht die SCHUFA folgende Angaben:

Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Bitte beachten Sie, dass die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) nur eine Momentaufnahme ist, die lediglich Ihrer persönlichen Information dient. Sie bietet keinen Schutz Ihrer Privatsphäre und sollte aus diesem Grund vertraulich behandelt werden.

Falsche Einträge berichtigen

Werden unrichtige Einträge nach Einholung von Selbstauskünften festgestellt, sollten Sie unverzüglich berichtigt werden.

Alles, was in einem Datensatz vorhanden ist, ist für die Ermittlung der verschiedenen Scorewerte von Bedeutung.

Wie diese Werte im einzelnen festgestellt werden, das darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Geschäftsgeheimnis der Wirtschaftsauskunfteien bleiben. Aber für die Score-Ermittlung kann nur verwandt werden, was die Datensätze hergeben.

Selbst kleinste Unrichtigkeiten, beispielsweise bei den persönlichen Angaben, sollten richtiggestellt werden.

Außerdem sollten die Angaben vollständig sein. Ordnungsgemäß abgewickelte Geschäfte, ein korrekt abgewickelter Kredit beispielsweise, können sich positiv auf den Score auswirken. Sie dürfen in der Datei nicht fehlen.

Häufig kann eine Unrichtigkeit einvernehmlich bereinigt werden. Das Verfahren dazu findet man auf den Webseiten der verschiedenen Kreditauskunfteien.

Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, kann im Einzelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll sein. In jedem Fall sollten Verbraucher rechtlichen Rat einholen, wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann.

Viele Fehler entstehen im Zusammenhang mit Löschfristen. Welche Löschfristen es gibt und wie damit umgegangen wird, steht im sogenannten code of conduct. Hier der Link.

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