Unter dem Begriff Kreditkonditionen werden alle Merkmale eines Kredits zusammengefasst.
Um beurteilen zu können, ob ein Kredit günstig und auf die Wünsche des Kreditnehmers zugeschnitten ist, reicht es nicht, nur auf die Zinsen zu achten.
Andere Darlehensbedingungen sind fast genauso bedeutend, wenn auch Ausgangspunkt eines jeden Kreditvergleichs die effektiven Jahreszinssätze sind.
Je nach Kreditvariante werden Kreditinteressenten mit einer Reihe von Begriffen konfrontiert:
Sollzinssatz (früher: Nominalzins), effektiver Jahreszinssatz, Laufzeit, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgung und Tilgungsmodalitäten, mögliche Kosten, die nicht zwingend im Effektivzins enthalten sind, Bereitstellungszinsen, Auszahlungskurs und schließlich Disagio.
Andere Kreditmerkmale beziehen sich direkt auf die Rückzahlungsmodalitäten. Dazu gehören vor allem Sondertilgungen und Ratenpausen sowie Ratenänderungen.
Annuitätdendarlehen und Tilgungsdarlehen
Annuitätdendarlehen stellen im Kreditgeschäft mit Privatkunden die Regel dar. Bei dieser Kreditart nimmt mit der Bezahlung einer jeden Rate der Tilgungsanteil zu, während der Zinsanteil abnimmt. Die Monatsraten sind konstant und der Kredit ist am Ende der Laufzeit mit der letzten Rate getilgt.
Bei Tilgungsdarlehen ist dies anders. Vereinbart wird eine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende Tilgungsleistung, sodass die monatliche Rate mit jeder Ratenzahlung abnimmt.
Bei endfälligen Darlehen bezahlt der Kreditnehmer lediglich Zinsen. Getilgt wird das Darlehen erst durch eine einzige Zahlung am Ende der Laufzeit. In der Praxis geschieht dies durch einen sogenannten Tilgungsträger.
Zusammen mit dem endfälligen Darlehen wird dann eine Kapitallebensversicherung, eine Rentenversicherung oder ein anderes Finanzprodukt angespart. Statt der Tilgung auf das Darlehen bezahlt der Kreditnehmer Sparbeiträge für den Tilgungsträger.
Bis zum Ende der Laufzeit muss so viel angespart werden, dass der Kredit damit getilgt werden kann. Reicht die Ablaufleistung nicht aus, muss der Kreditnehmer nachschießen. Ist der Betrag aus dem Tilgungsträger höher, wird der überschießende Teil an den Kreditnehmer ausgezahlt.
Zinsen und Laufzeiten
Der Sollzinssatz ist die Gegenleistung dafür, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer Geld für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt.
Er richtet sich vor allem nach der Höhe der Refinanzierungskosten, die wiederum von bestimmten Referenzzinssätzen (zum Beispiel Leitzinsen der europäischen Zentralbank) wenigstens mittelbar bestimmt werden.
Außerdem fließen Verwaltungskosten und nicht zuletzt Gewinnmargen in die Berechnung mit ein.
Der Sollzinssatz kann variabel oder gebunden (von vornherein feststehend für die gesamte Laufzeit) sein.
Ist der Sollzins variabel, kann der Kredit jederzeit gekündigt werden. Ein variabler Sollzins ist in der Regel an einen Referenzzinssatz wie den Drei-Monats-Euribor gebunden.
Der Effektivzins beinhaltet zunächst den Sollzins. Außerdem sind in ihm Kosten enthalten, die unmittelbar mit dem Kreditabschluss zusammenhängen.
Dazu gehören beispielsweise Kosten, die durch die Bearbeitung eines Kreditantrages entstehen wie durch Beratung, Antragsbearbeitung oder Bonitätsprüfung.
Nicht in den Effektivzins hineingerechnet werden Kosten, die nur mittelbar mit der Kreditaufnahme und dem Kreditvertrag zusammenhängen.
Dazu gehören die Kosten für Restschuldversicherungen, sofern der Abschluss dieses Finanzprodukts nicht unabdingbare Voraussetzung für die Kreditvergabe ist.
Es wird kaum eine Direktbank geben, die von Kreditkunden zwingend eine Restkreditversicherung verlangt.
In aller Regel müssen die Kosten dieser Versicherung also dem effektiven Jahreszinssatz hinzugerechnet werden.
Kosten und Gebühren, die mit der Stellung von Sicherheiten zusammenhängen, gehören ebenfalls nicht in den effektiven Jahreszinssatz.
Beispiele: Notarkosten und Gerichtskosten für die Eintragung einer Grundschuld zur Besicherung eines Immobilienkredits.
In der Regel, aber nicht in allen Fällen, ist der effektive Jahreszinssatz höher als der Sollzinssatz.
Besonderheiten bei Immobilienkrediten
Bei Immobilienkrediten spielt die Laufzeit nur eine untergeordnete Rolle. Die Zeit bis zur vollständigen Tilgung eines Darlehens ist praktisch nur eine Rechengröße.
Wichtiger ist die Zinsbindungsfrist. Sie bezeichnet den Zeitraum, für den ein bestimmter Zinssatz und eine bestimmte anfängliche Tilgung festgelegt wird.
Üblich sind Zinsbindungen für einen Zeitraum von 5,10,15 und 20 Jahren. Hin und wieder werden auch Zinsbindungen für bis zu 30 Jahren angeboten.
Je länger die Zinsbindung gewählt wird, desto höher ist der effektive Jahreszinssatz.
Ist der Immobilienkredit am Ende der Zinsbindung getilgt, fallen also Zinsbindungsfrist und Laufzeit zusammen, spricht man von einem Volltilgerdarlehen.
Volltilgerdarlehen setzen eine hohe Anfangstilgung voraus. Das bedeutet hohe Monatsraten. Deswegen ist diese Darlehensvariante eher selten.
Meistens verbleibt nach Ablauf der Zinsbindung ein Restkredit, über den eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden muss.
Die Anschlussfinanzierung kann vollständig andere Konditionen haben, was beispielsweise die Laufzeiten, die Tilgung und die Zinsen angehen.
Bei Immobiliendarlehen spielen Bereitstellungszinsen eine Rolle. Grob erklärt, handelt es sich dabei um Zinsen, die bezahlt werden müssen, wenn der Kreditbetrag später als vereinbart abgerufen wird.
Viele Banken bieten Darlehen an, bei denen Bereitstellungszinsen erst nach einigen Monaten erhoben werden.
Diese Angebote sind erwägenswert, wenn der Zeitpunkt des Abrufs aus irgendwelchen Gründen nicht kalkuliert werden kann.
Disagio ist ein Begriff, der ebenfalls vor allem bei Immobiliendarlehen eine Rolle spielt.
Disagio bedeutet, es wird nicht der vereinbarte Darlehensbetrag ausgezahlt. Vielmehr wird ein Prozentsatz vom Darlehensbetrag als Vorauszins einbehalten.
Beispiel: wird ein Kredit über 20.000 Euro mit 3 % Disagio aufgenommen, erhält der Kreditnehmer nur 19.400 Euro. Der Auszahlungskurs liegt dann bei 97 %.
Der Kreditnehmer muss aber nicht nur diese 97 % tilgen, sondern den vereinbarten Darlehensbetrag in Höhe von 20.000 Euro.
Die Rückzahlungsphase: Sondertilgung, Gesamtablösung und Ratenveränderungen
Sondertilgungen und Gesamtablösungen bestehender Restkredite lösen ohne anderweitige vertragliche Vereinbarung eine Vorfälligkeitsentschädigung aus.
Bei Ratenkrediten an Privatpersonen beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 1 % des abgelösten Betrages, bei Restlaufzeiten unter einem Jahr 0,5 %.
Viele Banken gewähren kostenlose Sondertilgungen. Die Vorfälligkeitsentschädigung muss dann nicht gezahlt werden.
Die meisten Banken begrenzen aber Sondertilgungen der Höhe nach und oder lassen Sondertilgungen nur in bestimmten Zeitintervallen zu.
Beispiel: Eine Bank gewährt kostenlose Sondertilgungen in Höhe von 20 % der Restkreditsumme einmal jährlich.
Kostenlose Gesamttilgungen bestehender Darlehen werden relativ selten angeboten.
Sondertilgungen sind für Kreditnehmer von großer Bedeutung. Sie können die Rückzahlung flexibel gestalten und damit Kosten senken.
Je umfangreicher kostenlose Sondertilgungen angeboten werden, desto besser.
Werden sogar kostenlose Gesamttilgungen erlaubt, nur sehr wenige Banken tun dies, ist das Angebot besonders kundenfreundlich.
Eine kostenlose vorzeitige teilweise oder vollständige Tilgung eines bestehenden Kredits ist besonders günstig für Kreditkunden zweckgebundene Darlehen wie Autokredite.
Kostenlose Sondertilgungen sind auch bei Immobilienkrediten ein besonderer Vorteil. Allerdings muss dieser Vorteil gerade bei Immobiliendarlehen häufig mit etwas höheren effektiven Jahreszinssätzen "bezahlt“ werden.
Sondertilgungen können zwei Effekte haben.
In der Regel verkürzen sie die Laufzeit des Darlehens und lassen die Monatsrate unberührt.
Bei einigen Banken können alternativ mit Sondertilgungen die Monatsraten gesenkt werden. Wird diese Möglichkeit gewählt, bleibt die Laufzeit unberührt.
Ratenpausen geben Kreditnehmern Sicherheit, wenn einmal ein finanzieller Engpass entsteht.
Ratenherabsetzungen und Ratenpausen werden in der Regel nicht im Kreditvertrag festgelegt. Nur wenige Banken gewähren also allgemeine Ratenpausen.
Meistens werden Kreditnehmer auf Individualvereinbarungen verwiesen, wenn es zu einem finanziellen Engpass kommt. In solchen Fällen sind Ratenpausen oft kostenpflichtig.
Kennziffern beim Ratenkredit-Vergleich
Die entscheidende Kennziffer für einen Vergleich von üblichen Konsumentenkrediten ist der effektive Jahreszinssatz.
Bei sonst gleichen Kreditkonditionen (Kreditbetrag, Laufzeit) ist dasjenige Darlehen am günstigsten, welches zum geringsten effektiven Jahreszinssatz angeboten wird.
Neben dem effektiven Jahreszinssatz ist der Umfang der eingeräumten kostenlosen Sondertilgungsrechte von Bedeutung.
Gerade bei zweckgebundenen Autokrediten kann es sich anbieten, geringfügig höhere Effektivzinssätze zu akzeptieren, wenn gleichzeitig eine kostenlose Gesamtablösung bestehender Restkredite angeboten wird.
Bei zweckgebundenen Autokrediten muss das Fahrzeug in der Regel sicherungsübereignet werden. Damit kann der Kreditnehmer ohne Einwilligung der Bank über das Fahrzeug nicht mehr verfügen.
Er kann das Fahrzeug beispielsweise ohne Mitwirkung der Bank vor Laufzeitende nicht veräußern, um sich ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Die Bank wird die Einwilligung nur erteilen, wenn der Kredit vollständig abgelöst wird.
Ohne großzügige kostenlose Sondertilgungen fallen dann Vorfälligkeitsentschädigungen an. Das sind Zusatzkosten, wenn das neue Fahrzeug ebenfalls fremdfinanziert werden muss.
Schneller Vergleich bei Immobilienkrediten
Will man Immobilienkredite überschlägig miteinander vergleichen, gibt es eine einfache Methode. Man stellt die Kreditbeträge gegenüber, die am Ende der Zinsbindungsfrist noch als Restschuld verbleiben.
Das funktioniert natürlich nur bei gleichen Kreditsummen und Zinsbindungsfristen.
Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen möchte, braucht hier also auf die einzelnen Kreditkonditionen und Darlehensbedingungen nicht zurückzugreifen.