Seit dem 25. Mai 2018 ist die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung neu geregelt und heißt seitdem Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.

Seit kurzem gibt es eine App, mit der Interessenten sich über den SCHUFA-Basisscore informieren können. Die App wird von Bonify, einem Tochterunternehmen der SCHUFA, herausgegeben. Sie ist kostenlos nutzbar. Datenschützer und Verbraucherschutzorganisationen sehen die App allerdings kritisch.

Die SCHUFA hatte auch einen kostenlosen Score-Simulator zur Verfügung gestellt. Damit konnten Nutzer ihren Basisscore grob einschätzen, ohne persönliche Daten weiterzugeben.

Zur Zeit der Aktualisierung dieses Beitrags war allerdings die Webseite, über die man den Simulator aufschlagen konnte, nicht erreichbar. Dennoch hier die Internet-Adresse: https://www.schufa.de/themenportal/so-funktioniert-schufa-score-simulator/

Die kostenlose Datenkopie muss Verbrauchern nicht nur von der SCHUFA, sondern ebenso von jeder anderen Wirtschaftsauskunftei zur Verfügung gestellt werden.

Daneben können Verbraucher Schufaauskünfte kaufen. Bekannt sind die SCHUFA-BonitätsAuskunft beispielsweise zur Vorlage bei einem Vermieter und die Auskunft meineSchufakompakt.

Eine Schufa Eigenauskunft ist jedem zu empfehlen, nicht nur wenn man größere Geldgeschäfte wie einen Kredit oder ein Immobiliendarlehen beabsichtigt oder ein wichtiges Konto eröffnen möchte.

Sie schützt vor bösen Überraschungen, denn nur mit einer Schufa Selbstauskunft kann man feststellen, wie die allmächtige Schufa die

Kreditwürdigkeit einschätzt und welche Daten gespeichert sind. Gar nicht so selten stellt sich heraus, dass die Daten falsch sind oder dass sie längst hätten gelöscht werden müssen.

Datenkopie nach Art. 15 DS GVO: Was ist das?

Die kostenlose Datenkopie unterscheidet sich nicht wesentlich von der Selbstauskunft, die bis zum 25. Mai 2018 zur Verfügung gestellt wurde.

Die SCHUFA beschreibt Inhalt und Zweck der Datenkopie so:

Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Bitte beachten Sie, dass die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) nur eine Momentaufnahme ist, die lediglich Ihrer persönlichen Information dient. Sie bietet keinen Schutz Ihrer Privatsphäre und sollte aus diesem Grund vertraulich behandelt werden.

Auf dem Deckblatt teilt die Wirtschaftsauskunftei mit, welche persönlichen Daten gespeichert sind.

Dazu gehören aktuelle und frühere Adressen sowie Geburtsort, Name und gegebenenfalls Geburtsname.

Die weiteren Seiten geben Auskunft über den Inhalt Ihrer SCHUFA Datei zu Scorewerten, Anfragen von Unternehmen und abgeschlossenen, der SCHUFA mitgeteilten Geschäften.

1.

Gespeicherte kreditrelevante Daten: dazu gehören alle Geschäftsvorfälle, die in der Datei ausgewiesen sind: Einträge über Kreditverträge, über Immobiliendarlehen, Ratenkäufe, erteilte Bürgschaften, Kreditkarten, Girokonten, Telekommunikationsverträge und anderes.

2.

Anfragen von Unternehmen: Hierher gehören die üblichen Bonitätsanfragen vor Abschluss von Verträgen, beispielsweise eine „Anfrage Kredit“.

3.

Scorewerte, die in den vergangenen zwölf Monaten an Vertragspartner übermittelt wurden: Dies sind die tatsächlich übermittelten Branchenscores, die jeweils zur Beantwortung einer bestimmten Schufaanfrage an ein Unternehmen übermittelt wurden. Es handelt sich nicht um aktuelle Branchenscores.

4.

Der SCHUFA Basisscore: Dieser Scorewert dient ausschließlich zur Information des Verbrauchers. Er wird nicht an Unternehmen weitergeleitet. Mit dem Basisscore können Verbraucher die eigene allgemeine Bonität einschätzen.

Der Basisscore wird für jede in der SCHUFA aufgeführte Person einmal im Quartal neu berechnet. Der Score wird in einem Prozentsatz zwischen 0 und 100 ausgedrückt und informiert Verbraucher über das persönliche Risiko eines Zahlungsausfalls.

Scorestufen in Prozent

Risikobewertung

>97,5 %

Sehr geringes Ausfallrisiko

95,0 % bis 97,5 %

Geringes bis überschaubares Ausfallrisiko

90,0 % bis 95,0 %

Ausfallrisiko zufriedenstellend bis erhöht

80,0 % bis 90,0 %

Ausfallrisiko deutlich erhöht bis hoch

<50,0 %

Sehr kritisches Ausfallrisiko

Ein Wert unter 95,0 % sollte zum Nachdenken Anlass geben. Maßnahmen zur Verbesserung des Basis-Scores sind, kurz gesagt, die ordnungsgemäße Erfüllung aller Verbindlichkeiten und eine Bereinigung von Verträgen.

Beispiele: die Zusammenlegung mehrerer (kleiner) Kredite, die Reduzierung der Anzahl der Kreditkarten, die Kündigung nicht genutzter Girokonten.

Prüfen Sie unbedingt alle gespeicherten Daten auf Richtigkeit. Das gilt selbst für die Angaben auf dem ersten Blatt. Eine falsche frühere Anschrift beispielsweise kann gegebenenfalls Einfluss auf die Berechnung von Scorewerten haben.

Verbraucher haben einen Anspruch auf Berichtigung. Der Anspruch kann telefonisch (Telefon: 0611 – 92780), mit einem Online-Kontaktformular oder per Post geltend gemacht werden:

SCHUFA Holding AG

Privatkunden ServiceCenter 

Postfach 10 34 41

50474 Köln

Ein negativer SCHUFA Eintrag kann gelöscht werden, wenn ein Härtefall vorliegt. 

Vor der Einführung der DS-GVO konnten Einträge gelöscht werden, die sich auf Forderungen bis zu 2.000 € bezogen, sofern die Forderungen nicht tituliert waren und binnen einer Frist von sechs Wochen beglichen wurden.

Anstelle dieser Regelung ist jetzt eine Einzelfallprüfung getreten. Betroffene Verbraucher müssen sich schriftlich an die SCHUFA wenden und die besonderen Umstände für den Härtefall schlüssig glaubhaft machen.

Datenkopie nach Art. 15 DS GVO anfordern

Nach dem alten Recht konnte eine Selbstauskunft einmal jährlich umsonst angefordert werden. Diese Begrenzung entfällt jetzt. Verbraucher können mehrmals jährlich eine kostenlose Datenkopie bestellen.

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Allerdings kann die SCHUFA die Versendung einer Datenkopie verweigern, wenn sie missbräuchlich oft angefordert wird.

Die Datenkopie kann mit einem Onlineformular beantragt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. 1
    Sie laden eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses zuzüglich Meldebescheinigung mithilfe des Dokumentenuploads hoch und wickeln die Bestellung vollständig online ab.
  2. 2
    Sie nutzen den Postweg und versenden die Unterlagen im üblichen Verfahren.

Den Antrag für die kostenlose Datenkopie finden Verbraucher auf der Webseite der SCHUFA. Da der Antrag nicht so einfach zu finden ist, hier der Link.

Wie lange dauert die Zustellung der Datenkopie nach Artikel 15 DS GVO?

Die Datenkopie wird nach Art. 15 DS-GVO grundsätzlich mit der Post zugesandt. Sie muss innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugehen.

Seit Januar 2019 gibt es aber einen zusätzlichen Service.

Die Datenkopie kann über eine gesondert eingerichtete Download-Webseite elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Dies geschieht über einen individuellen Zugangscode, der auf der letzten Seite der gedruckten Version der mit der Post verschickten Datenkopie mitgeteilt wird.

Kostenpflichtige SCHUFA Selbstauskünfte

Die SCHUFA hat kürzlich den Aufbau der Webseite geändert, ohne dass die Seite unseres Erachtens übersichtlicher geworden ist. Eine Zusammenstellung der verschiedenen kostenpflichtigen Produkte für Privatpersonen finden Sie unter diesem Link.

Die Preise für die verschiedenen Auskünfte wurden ebenfalls angepasst.

Hier die Links zu den verschiedenen Auskünften:

Neben der kostenlosen Datenkopie gibt es zwei kostenpflichtige SCHUFA Selbstauskünfte, die relativ häufig in Anspruch genommen werden.

MeineSchufa kompakt ist eine Art Luxusausfertigung der Datenkopie. Sie wird online zur Verfügung gestellt. Dadurch kann ein tagesaktueller Stand des Inhalts der Schufadatei abgerufen werden.

Der Screenshot gibt einen Überblick über die weiteren Leistungen.

Wie viel kostet eine solche Schufauskunft?

Erhoben wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 9,95 €. Außerdem entstehen monatliche Kosten in Höhe von 3,95 €.

Wie sich aus dem Kleingedruckten ergibt, beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Das ganze Paket kostet dann wenigstens 57,35 €, sofern rechtzeitig gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum jeweiligen Laufzeitende. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Eine neue Aktivierungsgebühr wird nicht erhoben, aber natürlich sind im Falle einer Verlängerung die monatlichen Gebühren in Höhe von 3,95 € zu zahlen.

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft dokumentiert die finanzielle Zuverlässigkeit. Sie kann Geschäftspartnern vorgelegt werden, um zu dokumentieren, dass die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß erledigt werden.

Ein Beispiel ist die Vorlage vor Abschluss eines Mietvertrages.

Die Bonitätsauskunft hat zwei Teile.

  1. 1
    Der erste Teil besteht in einem Zertifikat, mit dem die finanzielle Zuverlässigkeit belegt wird. Dieser Teil kann an den Geschäftspartner, beispielsweise an den Vermieter, weitergegeben werden.
  2. 2
    Der zweite Teil, nur für den Verbraucher bestimmt, erhält zusätzliche Informationen wie einen tagesaktuellen SCHUFA-Orientierungswert und SCHUFA-Branchenscores. Außerdem findet man im zweiten Teil persönliche Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind.

Da nur das Zertifikat weitergereicht werden muss, bleibt die „Privatsphäre“ gegenüber dem Geschäftspartner geschützt.

Manchmal wird gefragt, ob die kostenlose SCHUFA Datenkopie für Vermieter ausreichend ist. Ob eine Datenkopie im Rahmen eines Mietvertragsabschlusses akzeptiert wird, hängt natürlich vom Vermieter ab.

Aber anders als das Zertifikat der Bonitätsauskunft enthält die Datenkopie vieler Angaben, die den Vermieter eigentlich nichts angehen, zum Beispiel die in den letzten zwölf Monaten angefragten Branchenscores und eine Aufstellung der gespeicherten Geschäftsvorgänge.

Verbraucher sollten unseres Erachtens die SCHUFA nicht unnötig subventionieren, aber zur Vorlage beim Vermieter oder bei anderen Geschäftspartnern eignet sich die SCHUFA Bonitätsauskunft besser.

Schließlich gibt es noch meineSchufa plus. Die monatliche Gebühr dafür beträgt 4,95 €. Für die Aktivierung wird ein Betrag in Höhe von 9,95 € fällig.

Dieser Plan hilft Identitätsdiebstahl zu erkennen. Inbegriffen sind auch eine fachkundige Beratung und Hilfen bei der Beseitigung von Schäden durch Identitätsdiebstahl.

Gestohlen werden beispielsweise Kreditkartendaten, mit denen dann im Internet Bestellungen durchgeführt werden.

meineSchufaplus ist vielleicht sinnvoll für Verbraucher, die viel im Internet einkaufen oder eine Kreditkarte mit einem nennenswerten Kreditrahmen häufig nutzen.

Kostenlose Datenkopien von anderen Auskunfteien

Banken, Telekommunikationsunternehmen oder Versandhandel nutzen zur Bonitätsfeststellung ihrer Kunden nicht nur die SCHUFA.

Informationen zu den Datenkopien anderer Wirtschaftsauskunfteien findet man auf deren Webseiten:

  1. Creditreform (Boniversum).
  2. Arvato Infoscore.
  3. CRIF Bürgel (Zusammenschluss von Bürgel und Deltavista).
  4. Bonigo (powered by Boniversum, Privatkundenservice von Creditreform).
  5. Vollstreckungsportal (Auskünfte über Eintragungen in amtliche Verzeichnisse).

Alle Wirtschaftsauskunfteien sind verpflichtet, Verbrauchern kostenlose Datenkopien zur Verfügung zu stellen.

Die Webseite Smart-upstart.de hat Muster von Datenkopien aus der SCHUFA, Infoscore Consumer Data und Creditreform Boniversum veröffentlicht.

Den Mustern können Sie entnehmen, wie Datenkopien nach Art. 15 DSGVO aufgebaut sind und welche Informationen sie enthalten.

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